Unterrichtsbetrieb
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Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause
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Nach unserer Schulordnung ist das Verlassen des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler der Sek I grundsätzlich nicht gestattet.
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Eine Ausnahme ist ausschließlich im Einzelfall und nur bei schriftlichem Antrag der Eltern unter Angabe von Gründen möglich (§ 12 Aufsichtserlass).
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Dabei ist zu beachten:
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Der in der Praxis regelmäßig tragfähige Standardgrund kann im Regelfall nur der sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Mittagspause nutzt, um zu Hause im privaten, familiären Haushalt zu essen – was voraussetzt, dass ein entsprechender Wohnort in unmittelbarer Schulnähe vorliegt.
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FORMULAR folgt - bis dahin Antrag über den Klassenlehrer