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Grundsätze zum Umgang mit Suchtmitteln und Smartphones am AEG
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Auf dem Schulgelände des AEG herrscht absolutes Rauch-/Vape-/Tabakpäckchen- und Alkoholverbot!!!
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Im Einklang mit der neuen gesetzlichen Regelung der Landesregierung Hessen gelten besondere Regeln zur Nutzung von Smartphones auf dem Schulgelände:
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Die Nutzung von privaten Mobiltelefonen, Kopfhörern und anderen mobilen multimediageräten ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen vor dem Betreten des Schulgeländes ihre Smartphones in ihren funksicheren Handytaschen verstauen und dürfen die Taschen erst nach Unterrichtsende an den dafür vorgesehenen Magnetpunkten an den Ausgängen des Schulgeländes entsperren. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen jegliche privat gebrauchte Multimediageräte ausschließlich im Atrium für schulische Zwecke nutzen. Die Oberstufe eine Vorbildfunktion zu erfüllen und darf daher außerhalb des Atriums keine privaten Multimediageräte nutzen. Erlaubt ist die Nutzung von privaten Multimediageräten in Ausnahmefällen nach expliziter Aufforderung einer Lehrkraft. Ziel der Einführung der Handytaschen ist die Förderung von Konzentration und sozialer Interaktion sowie die Prävention von grenzüberschreitendem Verhalten mit Hilfe von Multimediageräten (z. B. Hassrede, Mobbing, unerlaubte Aufnahme und Verbreitung von Ton- und Bildmaterial etc.).