Einschulung
Janina ArndtUnsere Schule stellt sich vor
Homepage
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Das Einzugsgebiet der GS Poppenhausen umfasst die Gemeinde Poppenhausen a.d. Wasserkuppe (2.600 Einw.). Diese besteht aus dem Kernort Poppenhausen sowie aus den Ortsteilen Steinwand, Abtsroda, Rodholz und Gackenhof.
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Die Schülerzahlen aus dem Kernort und den umliegenden Ortsteilen sind etwa gleich hoch. Viele der auswärtigen Schüler kommen jedoch nicht aus geschlossenen Ortschaften, sondern leben auf Einzelhöfen oder in kleinen Weilern.
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Da ältere Schüler, ab der 5. Klasse von einem Sammelplatz an der Grundschule zur weiterführenden Rhönschule in Gersfeld gebracht werden, beginnen die Unterrichtsstunden in Poppenhausen bereits um 7:30 Uhr, um die Wartezeit für die älteren Fahrschüler zu minimieren.
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Grundschule Poppenhausen
Schulstraße 5 · 36163 Poppenhausen
Telefon: 0661/6006571000 -
Bürozeit: jeweils von 7:00 bis 11:00 Uhr
Ablauf der Einschulung
Konzepte der Grundschule Poppenhausen
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Schulpflicht
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Wann ist mein Kind schulpflichtig?
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In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im Februar/März des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
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Bitte bringen Sie an diesem Termin die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) sowie den Impfpass Ihres Kindes mit.
Ihr Kind wird in der Zwischenzeit in einer Kleingruppe von Lehrerinnen der Grundschule auf seine Schulfähigkeit hin überprüft.
Bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass an diesem Tag eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse erfolgt. Dies begründet sich darin, dass in Hessen Kindern mit Bedarf Sprachkurse (sogenannte Vorlaufkurse) bereits schon vor dem Schuleintritt angeboten werden. Dies ist auch der Grund für den frühen Anmeldebeginn.
Bei der Anmeldung erfahren Sie auch, dass Ihr Kind im Jahr der Einschulung noch zu einer schulärztlichen Untersuchung und zu einem Schnuppertag eingeladen wird.
Vorzeitige Einschulung/ Zurückstellung
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Wann kann mein Kind vorzeitig eingeschult werden?
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Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der schriftliche Antrag dafür muss bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung mit Hilfe eines schulärztlichen Gutachtens und nach Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal der Kindertagesstätte.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig. -
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Wann erfolgt eine spätere Einschulung?
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Bestehen vor der Einschulung oder während des ersten Schulhalbjahres begründete Zweifel, ob das Kind am Unterricht des ersten Schuljahres mit Erfolg teilnehmen kann oder eventuell noch besonderer Unterstützung bedarf, kann die Schulleitung, unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens, das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen. Die Zeit der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Schulfähigkeit im Alltag fördern
Stifthaltung
Gesundes Frühstück
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Das Frühstück hat einen großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit ihres Kindes.
Bitte verzichten Sie darauf, Ihrem Kind Süßigkeiten und gesüßte Getränke mitzugeben.
Zucker wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit ihres Kindes aus.
An der Schule wird den Kindern kostenlos Wasser aus einem Wasserspender zur Verfügung gestellt.
Unsere Lehrerinnen
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Wir verpflichten uns
• die Belange der Kinder ernst zu nehmen und sie im Konfliktfall zu unterstützen.
• das Selbstvertrauen aller Kinder durch Lob, Motivation und Leistungsanerkennung zu stärken.
• im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten jedes Kind zu unterstützen.
• unsre gemeinsamen Frühstückszeiten einzuhalten und auch das Trinken während des Unterrichts zu ermöglichen.
• den Kindern nach jeder Unterrichtsstunde eine kurze Bewegungspause zu ermöglichen.
• den Kindern eine kritische Medienkompetenz zu vermitteln.
• den Unterricht gut vorzubereiten und ansprechend zu gestalten.
• offen, fair und respektvoll mit den Kindern umzugehen.
• die Kinder in eigenverantwortlichem Arbeiten zu fördern und zu stärken.
Iserv
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Allgemeine Informationen
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IServ-Elternkommunikation FAQ
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Die Grundschule Poppenhausen arbeitet mit der Schulplattform IServ als Kommunikationskanal zwischen Lehrerinnen, Schülerinnen und Eltern. Alle Mitglieder dieser drei Gruppen bekommen einen Zugang zur Schulplattform IServ und können dann unterschiedliche Möglichkeiten der Kommunikation nutzen.
Sie benötigen eine persönliche E-Mail-Adresse nur zur Registrierung bzw. Anmeldung, alle Elternbriefe und Nachrichten der Lehrkraft erhalten Sie dann über die IServ-Plattform, die Sie entweder mit einem Internet-Browser oder über die IServ-App abrufen können. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen nur dann einen Zugang zur IServ-Elternkommunikation ermöglichen können, wenn Sie das Sorgerecht für das betreffende Kind haben.
Wenn Ihr Kind neu an die Schule kommt, bekommen Sie einen Registrierungscode, mit dem Sie sich Ihr IServ-Elternkonto einrichten können. -
Befolgen Sie bitte die Anleitung auf diesem Registrierungszettel. Sie benötigen für die Anmeldung eine persönliche E-Mail-Adresse und ein eigenes, selbstgewähltes Passwort. Beides merken Sie sich bitte gut.
Sobald Sie erfolgreich registriert sind, können Sie sich auf der Webseite oder in der App anmelden.
Zur weiteren Information finden Sie in dieser Spalte diverse Erklärvideos.
Ganztagsangebot
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Elternmitarbeit/ Förderverein
Die Aufgaben des Elternbeirates sind
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• Die Interessen der Eltern zu vertreten.
• Den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen.
• Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen.
• Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.
• Über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten.
• Zur Elternspende aufzurufen und über deren Verwendung zu entscheiden.
• Die Einladung und Organisation des jährlichen Schulfestes zu übernehmen, ggf. auch für andere Festlichkeiten.
• Einen Themenvortragsabend für die Eltern zu organisieren.
• Durchführung und Teilnahme der Elternbeiratssitzung.