Unterrichtsbetrieb
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Freistellung/Beurlaubung vom Unterricht
  • Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden.
  • Beurlaubung bis zu zwei Tage:
  • Der Antrag wird direkt bei der Klassenleitung / dem Tutor gestellt. Verwenden Sie bitte die angefügte Vorlage und kontaktieren Sie den Klassenlehrer / Tutor
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  • Beurlaubung mehr als zwei Tage:
  • Der Antrag ist an die Schulleitung über DIESEN Link zu richten
  • Beurlaubung in Verbindung mit Ferien (und auch Brückentagen)
  • Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung an die Schulleitung zu richten. Liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist diese spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts über DIESEN Link zu beantragen.
  • Gesetzliche Regelung
  • Die gesetzlichen Regelungen finden Sie HIER