Unterrichtsbetrieb
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Antrag auf Wechsel des Religions/Ethikunterrichts
  • Antrag auf Wechsel des Religions- bzw. Ethikunterrichts
  • Religion oder Ethik sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Unterrichtsfächer an öffentlichen Schulen (§8,1 HSchG). Über die Teilnahme entweder am Religions- oder am Ethikunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Ab dem 15. Lebensjahr sind Schülerinnen und Schüler religionsmündig und dürfen über ihr Recht auf freie Religionsausübung selbst entscheiden.
    Zum Wechsel des Religions- bzw. Ethikunterrichts zum Schuljahreswechsel ist ein schriftlicher Antrag bis drei Wochen vor Schuljahresende an die Schulleitung zu stellen.
  • Den Antrag stellen Sie HIER