Unser Maßnahmenkatalog
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Was passiert, wenn sich Kinder nicht an unsere Werte und Regeln halten?
  • Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
  • 1. Das betroffene Kind wird zweimal ermahnt und das gewünschte Verhalten im persönlichen Gespräch besprochen.
  • 2. Bei der dritten Ermahnung erfolgt ein Eintrag ins Hausiheft.
  • Unterschrift der Eltern notwendig!
  • 3. Bei häufigen Störungen (= drei Einträge im Hausiheft in einem engeren Zeitraum) wird als erstes die Koordinationsleitung, die Schulleitung und die Klassenlehrkraft informiert. Schulsozialarbeit / UBUS-Fachkraft kann bei Bedarf hinzugezogen werden. Nach einem Austausch wird das weitere Vorgehen beschlossen.
  • Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
  • Mögliche Konsequenzen:
    • Dienste übernehmen (z.B. in der Mensa Tische putzen, im Klassenraum helfen)
    • Ausschluss von einer AG / Projekt
    • Ausschluss von Aktionen im Schulalltag (Ausflüge etc.)