Unser Maßnahmenkatalog
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Was passiert, wenn sich Kinder nicht an unsere Werte und Regeln halten?
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Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
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1. Das betroffene Kind wird zweimal ermahnt und das gewünschte Verhalten im persönlichen Gespräch besprochen.
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2. Bei der dritten Ermahnung erfolgt ein Eintrag ins Hausiheft.
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Unterschrift der Eltern notwendig!
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3. Bei häufigen Störungen (= drei Einträge im Hausiheft in einem engeren Zeitraum) wird als erstes die Koordinationsleitung, die Schulleitung und die Klassenlehrkraft informiert. Schulsozialarbeit / UBUS-Fachkraft kann bei Bedarf hinzugezogen werden. Nach einem Austausch wird das weitere Vorgehen beschlossen.
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Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
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Mögliche Konsequenzen:
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- Dienste übernehmen (z.B. in der Mensa Tische putzen, im Klassenraum helfen)
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- Ausschluss von einer AG / Projekt
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- Ausschluss von Aktionen im Schulalltag (Ausflüge etc.)