Hausibetreuung
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Umgang mit Korrektur der HA
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Grundsätzlich gilt: Die betreuende Person kontrolliert nur, ob die Hausaufgaben erledigt sind und nicht die Richtigkeit.
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Impulse können gegeben werden, eine individuelle Lernbegleitung ist nicht vorgesehen.
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Dies ermöglicht der Fachlehrkraft den aktuellen Leistungsstand der Kinder im Unterricht zu erkennen.