8. Verhaltenskodex
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Transparenz und Meldepflicht
  • Fehler können passieren, Ausnahmen sind manchmal wichtig, aber auf den Umgang kommt es an. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten wir uns, Ausnahmen und Übertretungen transparent zu machen, damit kein falscher Eindruck entsteht.
  • • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der oder die eine Übertretung des Kodex wahrnimmt, ist verpflichtet, die Schulleitung zu informieren.
  • • Verstöße gegen den Verhaltenskodex haben dienst-, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
  • • Es gibt keine Geheimhaltung. Schülerinnen und Schüler dürfen alles weiterzählen und werden aktiv dazu ermutigt, grenzüberschreitendes Verhalten einer Vertrauensperson mitzuteilen.
  • Der Verhaltenskodex wird bei Schuleintritt und bei Beginn jeder Kooperation ausgehändigt. Er wird mit den schulischen Ansprechpersonen jährlich erläutert. Die unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung wird zur Personalakte hinzugefügt.