2026 Schutzkonzept der Gruneliusschule
abgestimmt im Mai 2026 durch Gesamtkonfernz und Schulkonferenz der Gruneliusschule he3111.t81. Einleitung & Zielsetzung
Vorwort zum Schutzkonzept - Leitbild unserer Schule
- Das Leitbild unserer Grundschule basiert auf der unerschütterlichen Überzeugung, dass jedes Kind das Recht auf eine Bildung hat, die seine einzigartigen Talente und Bedürfnisse würdigt und fördert. Wir sind bestrebt, eine warme und unterstützende Lernumgebung zu schaffen, in der jedes Kind in seiner Entwicklung unterstützt wird und seine Rechte geachtet werden. Sie finden das Leitbild ausführlich beschrieben in unserem Schulprogramm unter dem folgenden Link https://he.edumaps.de/81567/338541/w80fl4vu2e/gd4r2eopja
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Wir sind eine achtsame Schule, die sich der sozial-emotionalen Entwicklung jedes Kindes widmet. Wir fördern ein Klima der Fürsorge, des Mitgefühls und der gegenseitigen Unterstützung, in dem Konflikte friedlich gelöst werden und jede Stimme gehört wird. Unser Ziel ist es, eine Umgebung zu schaffen, in der sich jedes Kind sicher, geschätzt und respektiert fühlt. Wir stehen fest gegen jede Form von Missbrauch und setzen uns dafür ein, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem Kinder bedenkenlos lernen und wachsen können.
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Unser Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch die intellektuelle Entfaltung jedes Kindes zu fördern. Wir streben danach, die individuellen Fähigkeiten und Potenziale unserer Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu entwickeln, um sie auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen.
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Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg Betroffene von sexualisierter Gewalt wird und die meisten von ihnen auch Schülerinnen und Schüler sind, sind wir uns als Schule unserer besonderen Verantwortung für Prävention und Intervention bewusst. Schule ist ein zentrales Lebensfeld
für Kinder und kann für belastete und traumatisierte Schülerinnen und Schüler ein wichtiges stützendes Umfeld sein. Lehrkräfte sind statistisch gesehen bevorzugte Erstansprechpersonen für Kinder. -
An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt geächtet – auch sexualisierte Gewalt. Um diesem Ziel näher zu kommen, orientieren wir uns im Schulalltag an einem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei Gewalt und sexualisierten Übergriffen.
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Mit diesem Schutzkonzept wollen wir der schulischen Verantwortung für den Kinderschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag der Schulen ergibt, gerecht werden. Wir wollen dafür sorgen, dass Missbrauch hier keinen Raum erhält, aber Schülerinnen und Schüler, die von Missbrauch betroffen waren oder sind, bei uns Hilfe finden.
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Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Kinder hier keine (sexualisierte) Gewalt durch Erwachsene oder andere Schüler/Schülerinnen erleben. Zum anderen wollen wir ein Kompetenz- und Schutzort sein, an dem Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Schule von Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um die Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können.
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Das Schutzkonzept hat also die Aufgabe, Handlungsspielräume von Täterinnen und Tätern einzuschränken und für alle Handlungssicherheit in diesem wichtigen und herausfordernden Bereich zu schaffen, um schnell und kompetent reagieren zu können.
Mitwirkende der Arbeitsgruppe "Schutzkonzept"
Inhalte und zentrale Ziele des Schutzkonzepts für die Lernenden
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Unsere Leitsätze
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„Unsere Schule ist ein Ort, an dem Kinderrechte geschützt werden und bei Grenzüberschreitungen konsequent gehandelt wird.“
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„Wir schützen die uns anvertrauten Kinder – durch Prävention, durch klare Regeln und durch entschlossenes Handeln im Ernstfall.“
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„Missbrauch erhält an unserer Schule keinen Raum – und Kinder, die betroffen sind, finden bei uns Hilfe.“
2. Unsere Schule im Profil
Schulstandort Gruneliusschule Oberrad
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Schulstandort:
Offenbacher Landstraße 231
60599 Frankfurt am Main -
Schulform:
Grundschule
Jahrgangsstufen 1-4, Vorklasse, Vorlaufkurse -
Leitungsteam:
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Schulleiterin: Anne Gernoth
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stellv. Schulleiterin: Nora Müller
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Konrektorin: Gülten Yilmaz
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Kontakt:
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Sekretariat: Alicia Perez
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📞: 069 - 212 35294
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📧:
poststelle.gruneliusschule@stadt-frankfurt.de
Unsere Schulgemeinde
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Der Einzugsbereich der Gruneliusschule umfasst den Frankfurter Stadtteil Oberrad. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 428 Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 4, 14 Kinder die Vorklasse sowie 27 Kinder einen verpflichtenden Vorlaufkurs vor der Einschulung.
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Die Schulgemeinde ist sprachlich und kulturell ausgesprochen vielfältig: Die Familien sprechen 38 verschiedene Sprachen als Familiensprache. Rund 95 % der Kinder sind in Deutschland geboren; dennoch verfügen etwa 55 % der Schulanfängerinnen und Schulanfänger nicht über ausreichende Deutschkenntnisse für den Regelunterricht der ersten Klasse. Diese Vielfalt bereichert unsere Schulgemeinde und stellt zugleich besondere Anforderungen an Kommunikation, Elternarbeit und Präventionsangebote.
Personalstruktur der Gruneliusschule
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Lehrkräfte und pädagogisches Personal:
Im laufenden Schuljahr unterrichten 42 Lehrkräfte, darunter 2 Sozialpädagoginnen sowie eine Lehrerin im Vorbereitungsdienst an der Gruneliusschule. -
Darüber hinaus gehören zum Team der Gruneliusschule:
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• 1 Sozialpädagogin der Jugendhilfe
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• 1 Sozialpädagogin im Bereich UBUS
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• 1 Lehrkraft für herkunftssprachlichen Unterricht (Türkisch)
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• 3 Lehrkräfte des Beratungs- und Förderzentrums Frankfurt-Süd (BFZ-Team)
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• Vertretungslehrkräfte im Rahmen von VSS (Verlässliche Grundschule)
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- zwei FSJ-Kräfte
- Teilhabessistenzen in verschiedenen Klassen
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Ganztagsangebote der Schule:
Im Bereich der Erweiterten Schulischen Betreuung sind derzeit 18 Mitarbeitende tätig, davon unter 50 % Fachpersonal des Trägers. -
Zusätzlich sind im Ganztagsbereich diverse Personen als AG-Leitungen, ehrenamtlich für offene Angebote oder in der Frühbetreuung tätig.
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Diese Vielzahl interner und externer Personen, die derzeit etwa 123 erwachsene Personen unterschiedlichster Profession im Schullltag der Gruneliusschule umfasst, macht eine klare Transparenz‐ und Schutzstruktur besonders wichtig. Alle Mitarbeitenden – unabhängig vom Arbeitsverhältnis – sind in das Schutzkonzept eingebunden.
3. Risiko- und Gefährdungsanalyse
Risikoanalyse
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Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für ein passgenaues Schutzkonzept. Sie identifiziert Bereiche, in denen Schutzlücken entstehen können, und leitet daraus konkrete Gegenmaßnahmen ab. Sie wird im Rahmen der jährlichen Gesamtkonferenz überprüft und bei Bedarf aktualisiert (gem. KMK-Leitfaden 2023, Anhang A 3).
Die Risikoanalyse wird jährlich im Rahmen der Gesamtkonferenz überprüft. Das Kollegium wird dabei gefragt: „Wie groß ist die Gefahr, dass Betroffene an unserer Schule nicht die Hilfe bekommen, die sie benötigen – oder gar nicht danach suchen?“
Risikoanalyse baulicher Bereich
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Identifizierte Risiken:
Schulen in Deutschland sind offene Einrichtungen. Da unser Schulkomplex 4 Gebäudeteile umfasst, gibt es besonders viele Eingänge, die alle stets offen zugänglich sind. Im Gebäude gibt es viele kleinere Nischen, Treppenhäuser, Flure und zusätzliche Rückzugsbereiche wie die Bücherei, die Mensa etc. Der Außenbereich ist unterteilt in drei Hofbereiche, die nicht alle vom Haupteingang einsehbar sind. -
Gegenmaßnahmen:
Ein Betreten des Schulgeländes für außerschulische Personen ist nur mit einem besonderen Anlass gestattet. Auch Eltern ist das Betreten des Schulgeländes nur gestattet, wenn diese einen Termin vor Ort haben.
Sowohl in den Pausen als auch im Ganztag sind für die unterschiedlichen Bereiche Aufsichten eingeteilt. Gemäß der Aufsichtsverordnung gibt es ab 8.15 Uhr für alle Gebäude vor Unterrichtsbeginn Frühaufsichten. In den Hofpausen ist in jedem Hofbereich mindestens eine Aufsichtsperson (Erkennungsmerkmal gelbe Warnweste) eingeteilt. -
Auch im Ganztag werden viele Schulbereiche genutzt. Indem die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig die genutzten Bereiche begehen (ca. alle 10 Min.) fühlen sich die Kinder altersangemessen beaufsichtigt. Alle Kinder werden in der Betreuung regelmäßig darüber informiert, in welchen Bereichen sie sich aufhalten dürfen. Nicht alle Bereiche der Schule sind am Nachmittag zu den Betreuungszeiten frei zugänglich. Nachmittags gelten die Regelungen zur Aufsicht der Betreuungseinrichtung bzw. deren Trägers des IB.
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In der Regel sind Kinder nie alleine im Gebäude unterwegs. Eine Ausnahme stellt der Toilettengang dar (Kindern, die dies wünschen, wird die Möglichkeit gegeben, zu zweit zu gehen).
Risikoanalyse Personalbereich
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Identifizierte Risiken:
Durch Ganztag, Inklusion und ehrenamtliche Unterstützungssysteme haben sich die Beschäftigungszahlen in unserer Schule in den letzten Jahren verdreifacht. Durch besondere Bedürfnisse einzelner Kinder und zum Ausgleich gesellschaftlicher Veränderungen, die neue Aufgaben für Schule mit sich brachten, kamen zusätzliche Kooperationspartner hinzu. Dies führt dazu, dass sich aktuell 123 erwachsene Personen unterschiedlichster Profession und Zuständigkeit während einer Schulwoche in der Gruneliusschule aufhalten. -
Gegenmaßnahmen:
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- Wir behalten den Überblick, wer zum Haus gehört, indem im Verwaltungsbereich der Schule eine Fotowand mit den festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule etabliert wurde, auf der sowohl Kinder wie auch Erwachsene einzelne Personen wiedererkennen können.
- Alle Lehrkräfte, Mitarbeitende des Ganztags sowie weitere regelmäßig in der Schule tätige Personen (Lesepaten, Teilhabeassistenzen oder externe Fachkräfte) tragen sichtbar einen Ausweis. Dadurch können Kinder und Erwachsene erkennen, welche Personen zur Schule gehören und Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner im schulischen Alltag sind. Dieser Ausweis wird von der Schulleitung/Sekretariat ausgegeben. Auch Besucher erhalten für die Dauer ihres Aufenthalt an der Gruneliusschule einen Besucherausweis.
- Das Kollegium wird regelmäßig zeitnah per Mail über personelle Veränderungen informiert.
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- Auf dem Gelände arbeitende Handwerker oder Tagesgäste müssen sich beim Schulhausverwalter bzw. im Sekretariat anmelden (Anmeldepflicht).
- Fremde Personen werden von allen Erwachsenen, die hier arbeiten, angesprochen und nach dem Grund ihres Aufenthalts gefragt.
Durch die Vielzahl des Personals, der Kooperationspartner und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist auch die Beaufsichtigung einfacher geworden, da es kaum Bereiche gibt, wo sich kein Erwachsener aufhält.
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- Alle an der Schule direkt oder indirekt über andere Arbeitsgeber beschäftigte Personen sowie Ehrenamtliche legen bei der Einstellung bzw. zu Beginn der Kooperation erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vor, die regelmäßig aktualisiert werden.
- Regelmäßige auch trägerübergreifende Teambesprechungen genauso wie spontane Tür- und Angelgespräche ermöglichen einen persönlichen Eindruck, schaffen Verbindlichkeit, Beziehungsanker und wirken dem anonymen „Nebeneinander-her-Arbeiten“ entgegen.
- Die Schulleiterin besucht zudem neue Beschäftigte geplant und ungeplant in ihrer Einsatzzeit.
Risikoanalyse Tätigkeitsbereich im pädagogischen Umfeld
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Identifizierte Risiken:
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- Einzelsituationen (Einzelförderung, Beratungsgespräche)
- Umkleidesituationen im Sport
- Übergänge Schule/Ganztag (unklare Verantwortung)
- Digitale Kommunikation über private Geräte
- Übergriffe unter Kindern (peer-topeer)
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Gegenmaßnahmen:
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- Bei Einzelsituationen mit Kinder gilt das Prinzip der "Gläserne Türen", um für offene udn immer einsehbare Strukturen zu sorgen. Das bedeutet, dass alle Erwachsenen verpflichtet sind, bei Einzelsituationen mit Kindern die Türen geöffnet zu lassen und diese nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden dürfen. Neues Personal ist über dieses Vorgehen zu informieren.
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- Es gelten klare Regeln für das Umkleiden beispielsweise im Sportunterricht. Erwachsenen ist das Betreten der Umkleideräume in der Regel nicht gestatte, im Einzelfall muss in gewissen Situationen eine Lehrkraft natürlich auch die Umkleide der Kinder betreten, wenn dies erforderlich ist.
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- Aufsichten werden immer vertreten, wenn eingeteilte Personen ausfallen. Hier gilt der aktuelle Aufsichtsplan, der auch im Personalraum der Schule aushängt.
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- Es gilt grundsätzlich für alle an der Schule tätigen Personen der Verhaltenskodex, keine privaten Nachrichten über irgendwelche Messengersysteme mit Kindern zu schrreiben. Dies ist absolut untersagt.
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- Die Schule etabliert Präventionsprogramme und Präventionstheateraufführungen und legt einen besonderen Wert auf die Stärkung der Beschwerdestrukturen für die Kinder unserer Schule. Diese und die weiteren schulischen unterstützenden Ansprechpersonen wie UBUS, Jugendhilfe oder das Kinderschutzteam werden von den Klassenlehrkräften regelmäßig vorgestellt.
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Die Risikoanalyse wird jährlich im Rahmen der Gesamtkonferenz überprüft. Das Kollegium wird dabei gefragt: „Wie groß ist die Gefahr, dass Betroffene an unserer Schule nicht die Hilfe bekommen, die sie benötigen – oder gar nicht danach suchen."
4. Ansprechpersonen und Beschwerdestrukturen
Schulische Ansprechpersonen
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Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeitende stehen folgende Personen als erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Diese sind im Schulhaus sichtbar und auf der Schulhomepage veröffentlicht.
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Kinderschutzteam:
Niklas Reitzmann (Kinderschutzbeauftragter)
Simone Schremmer
Kirstin O'Brien -
Beratungslehrkraft Gewaltprävention / Krisenteam:
Eva Valenćak -
Beratungslehrkraft Suchtprävention:
Miriam Moundrianakis -
Mobbing-Interventions-Team (MIT):
Bettina von Harder
Nora Müller
Simone Schremmer -
Schulleiterin (Letztverantwortung):
Anne Gernoth -
Für die Kommunikation und Anliegen gelten die vereinbarten Regelungen unseres schulischen Anliegen- und Beschwerdemanagements:
Externe Anlaufstellen in Frankfurt
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Einrichtung/Kontakt/Hinweis
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- Staatliches Schulamt Frankfurt
069 – 4500 488-0
Erste Eskalationsstelle der Schulleitung
- Staatliches Schulamt Frankfurt
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- Schulpsychologie (Staatliches Schulamt Frankfurt)
069 - 4500488 665
Beratung für SuS, Eltern und Lehrkräfte
- Schulpsychologie (Staatliches Schulamt Frankfurt)
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- Jugendamt Frankfurt (Sozialrathaus Sachsenhausen)
069 – 212-35551
Kindeswohlgefährdung, iseF
- Jugendamt Frankfurt (Sozialrathaus Sachsenhausen)
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- Kinderschutzbund Frankfurt
069 – 296061
Fachberatung, Unterstützung
- Kinderschutzbund Frankfurt
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- Wildwasser Frankfurt
069 - 95502910
Spezialisierte Fachberatung sexualisierte Gewalt
- Wildwasser Frankfurt
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- Polizei Frankfurt
(Notruf) 110 Gefahr im Verzug
- Polizei Frankfurt
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- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 – 22 55 530
(kostenlos, 24/7)
bundesweit, anonym
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und Grenzverletzungen an der Gruneliusschule
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Für den Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und bei Grenzverletzungen gelten an der Gruneliusschule die in ganz Frankfurt festgelegten Vereinbarungen zum ämterübergreifenden Umgang mit Beschwerden über Grenzverletzungen. Dies ist ein Handlungsplan für die kooperative Bearbeitung einer bereichsübergreifenden Beschwerde von Kindern und Jugendlichen über Grenzverletzungen, Übergriffe und strafbare Handlungen durch Mitarbeitende im Kontext Schule.
Beschwerdestrukturen
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Das Staatliche Schulamt und das Stadtschulamt, die Schulen sowie die Träger
der Jugendhilfe und des Ganztags tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass
Kinderschutz und Kinderrechte in Frankfurter Schulen gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch für die professionellen Beziehungen der Mitarbeitenden in der
Schule zu den Schülerinnen. -
Kinder und Eltern können Beschwerden auf verschiedenen Wegen einbringen. Ziel ist ein niedrigschwelliges, vertrauliches und ernsthaft bearbeitetes Beschwerdeverfahren.
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• Mündlich: Jederzeit bei den Kinderschutzbeauftragten oder der Schulleiterin
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• Schriftlich: Beschwerdeformular im Sekretariat oder per E-Mail an die Schule
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• Anonym: Über den Beschwerdekasten im Schulhausbereich (Äußerungen können auch auf Wunsch anonym bleiben)
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• Extern: Direkt über externe Anlaufstellen (s. Tabelle oben)
Jede Beschwerde wird ernst genommen, dokumentiert und zeitnah bearbeitet. -
Das Vorgehen bei Beschwerden im Rahmen des Frankfurter Modells zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Phasen 1–4) ist in der internen Verfahrensanweisung geregelt und liegt der Schulleitung vor. (s.4.4) Sowohl die Lehrkräfte der Schule als auch die Mitarbeitenden der Ganztagsangebote werden hierüber regelmäßig unterrichtet.
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Kindern wird erklärt: „Wenn dir etwas passiert, das nicht in Ordnung ist, sag es einem Erwachsenen, dem du vertraust. Du darfst alles weiterzählen. Nichts davon ist deine Schuld.“
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Eltern werden bei Schulanmeldung, auf Elternabenden und über die Schulhomepage über das Schutzkonzept und die Beschwerdewege informiert.
Frankfurter Modell Kindeswohlgefährdung
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Jugendhilfe und Schule verfügen mit dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und dem Hessischen Schulgesetz über unterschiedliche gesetzliche Ausgangsbedingungen, Verfahrensweisen und Haltungen im Kinderschutz. Um gegenläufige Prozesse zu vermeiden, wird eine Kooperation der unterschiedlichen Systeme
sichergestellt. Ziel ist es, die Förderung und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Dafür werden die Ressourcen und Kompetenzen von Jugendhilfe und Schule im Sinne eines effektiven Kinderschutzes in der Schule verknüpft und Handlungssicherheit für die schulischen Fachkräfte hergestellt. Wir entsprechen damit den Anforderungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und der Kinderschutznorm im Hessischen Schulgesetz. -
Dieser Bereich wird geregelt durch das Frankfurter Modell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:
5. Interventionsplan - Hessischer Standard (Fälle A-D)
Grundsätze des Interventionsplans
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Dieser Interventionsplan gilt für alle Mitarbeitenden der Gruneliusschule. Er legt verbindlich fest, wie bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt vorzugehen ist. Er orientiert sich an den vier Verdachtsszenarien der HMKB-Handreichung (August 2025) sowie den Interventionsplänen des KMK-Leitfadens „Kinderschutz in der Schule“ (2023).
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Grundsätze für alle Fälle:
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► Opferschutz hat Priorität. Alle Maßnahmen orientieren sich vorrangig am Wohl des betroffenen Kindes.
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► Mehr-Augen-Prinzip: Kein Alleingang. Immer Rücksprache – mindestens mit der Schulleitung oder Ansprechperson.
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► Lückenlose Dokumentation: Datum, Uhrzeit, Zeugen, Unterschrift. Alle Wahrnehmungen schriftlich festhalten.
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► Unschuldsvermutung: Sie gilt rechtsstaatlich – sie hindert aber nicht an sofortigen Schutzmaßnahmen für das Kind.
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► Keine Konfrontation der tatverdächtigen Person ohne Absprache mit dem SSA (Gefahr der Beweismittelvernichtung).
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► Keine Schweigegebote gegenüber Kindern; Kinder müssen nicht schweigen.
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► Vertraulichkeit: Informationen nur an die unbedingt beteiligten Personen.
Fall A: Verdacht auf Übergriff durch Lehr- und Schulpersonal
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Fall A: Verdacht auf Übergriff durch Lehr- und Schulpersonal im schulischen Bereich
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Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit
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1. Wahrnehmung von Auffälligkeiten oder Verdachtsmomenten durch Lehrkraft, Mitarbeitende oder Kind. Sofortige schriftliche Dokumentation (Datum, Uhrzeit, genaue Beobachtung/Äußerung, Name der dokumentierenden Person, Zeugen).
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2. Unverzügliche Information der Schulleitung (SL) – bei Verdacht gegen die SL selbst: direkte Meldung an das Staatliche Schulamt (SSA). SL sichert Vertraulichkeit und bezieht die schulische Ansprechperson ein. Bei Bedarf vertrauliche Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst.
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3. SL meldet den Verdachtsfall umgehend an das SSA Frankfurt – bei akutem Geschehen vorab telefonisch, zusätzlich schriftlicher Bericht. Keine Konfrontation der verdächtigen Person vor Abstimmung mit dem SSA.
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4. Gemeinsame Prüfung und Bewertung des Verdachtsfalls durch SL und SSA. Einschätzung der Gefährdungssituation; ggf. Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF) über das Jugendamt Frankfurt (ASD).
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5. Sofortige Schutzmaßnahmen: Trennung von mutmaßlichem Opfer und tatverdächtiger Person. Klärung mit Eltern/gesetzlicher Vertretung des Kindes (sofern diese nicht selbst Verdächtige sind). Kontaktvermittlung zu Hilfeeinrichtungen.
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6. SSA erstattet bei erhärtetem Verdacht – nach Einbeziehung des Kindes und der Eltern – Strafanzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft Frankfurt. Arbeitgeber der beschuldigten Person wird informiert.
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7. Regelmäßiger Austausch zwischen SL und SSA zur weiteren Gefährdungseinschätzung. Nach Abschluss: Aufarbeitung und ggf. Anpassung des Schutzkonzepts. Bei widergelegtem Verdacht: Rehabilitationsverfahren für betroffene Mitarbeitende.
Fall B: Verdacht auf Übergriff im außerschulischen und häuslichen Bereich
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Fall B: Verdacht auf Übergriff im außerschulischen und häuslichen Bereich
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Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit
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1. Lehrkraft oder Mitarbeitende erhält Kenntnis von Verdachtsmomenten (z. B. durch Äußerung des Kindes, Verhaltensänderungen, körperliche Anzeichen). Sofortige schriftliche Dokumentation.
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2. Rücksprache der Lehrkraft mit der Schulleitung und ggf. Ansprechperson. Absprache über weiteres Vorgehen. Bei Bedarf: Beratung durch Schulpsychologie oder iseF.
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3. Kontakt mit Kind und Eltern/gesetzlicher Vertretung – sofern diese nicht selbst Verdächtige sind. Absprache über nächste Schritte. Kontaktvermittlung zu Hilfeeinrichtungen (Kinderschutzbund Frankfurt, Wildwasser Frankfurt u. a.).
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4. Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung: Meldung beim Jugendamt Frankfurt (ASD), das weitere Schritte koordiniert. Ab diesem Zeitpunkt keine eigenständigen weiterführenden Gespräche mit Angehörigen oder Verdächtigen durch schulisches Personal.
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5. Bei Gefahr im Verzug: Sofortige Information der Polizei (Notruf 110). Das Jugendamt leitet ggf. Hausbesuch, Inobhutnahme oder Strafanzeige ein.
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6. Überprüfung und Fortführung eingeleiteter Maßnahmen; regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkraft, SL und einbezogenen Stellen bis zum Sicherstellen des Opferschutzes.
Fall C: Verdacht auf Übergriffe von Schülerinnen und Schülern untereinander
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Fall C: Verdacht auf Übergriffe von Schülerinnen und Schülern untereinander
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Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit
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1. Lehrkraft oder Mitarbeitende erhält Kenntnis von Verdachtsmomenten. Sofortige schriftliche Dokumentation.
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2. Einberufung einer Konferenz aus Klassenleitung, Ansprechperson und Schulleitung: Abstimmung über pädagogisches Vorgehen und ggf. Einbeziehung schulischer und externer Hilfesysteme (Schulpsychologie, Beratungslehrkraft).
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3. Sofortige Schutzmaßnahme: Trennung von tatverdächtiger und betroffener Person (räumlich, wenn nötig auch zeitlich). Kein gemeinsamer Unterricht ohne Schutzplan.
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4. Separate Gespräche der Schulleitung und Klassenleitung mit den Eltern/gesetzlichen Vertretungen von betroffener und tatverdächtiger Person (getrennt!). Information über Maßnahmen und mögliche Sanktionen.
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5. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF); ggf. sofortige Einschaltung des Jugendamts Frankfurt.
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6. Bei Verdacht auf strafbare Handlung: SL erstattet Bericht an SSA; dieses entscheidet über weitere altersabhängige Maßnahmen und ggf. Strafanzeige. SL leitet auf Antrag der Klassenkonferenz ggf. eine Ordnungsmaßnahme ein.
Verdacht auf Übergriff auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule
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Fall D: Verdacht auf Übergriff auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule
Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit -
1. Betroffene Lehrkraft oder Mitarbeiterin/Mitarbeiter dokumentiert alle Angaben über das fragliche Fehlverhalten und seine Folgen (Datum, Uhrzeit, Zeugen, Unterschrift).
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2. Bei erhärtetem Verdacht: Rücksprache der Schulleitung mit mutmaßlichem Opfer und der schulischen Ansprechperson. SL informiert das SSA telefonisch und schriftlich.
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3. Gespräch der Schulleitung mit der beschuldigten Person: Konfrontation mit dem Verdacht, Hinweis auf mögliche dienst- und schulrechtliche Konsequenzen, Hinweis auf Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsbeistands, Grenzeinhaltung einfordern.
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4. SSA leitet ggf. dienstrechtliche Schritte oder Ordnungsmaßnahmen ein. Das betroffene Opfer erhält bei Bedarf Unterstützung und Information (externe Beratung, Strafanzeige).
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5. Weiterführende Schritte nach HMKB-Handreichung August 2025 und dem „Handlungsleitfaden für Schulen bei Gewalterfahrungen von Lehrkräften in Hessen“ (HMKB, März 2024).
Fall E: Übergriffe im digitalen Raum / Kinder- und Jugendpornografie
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Bei Verdacht auf kinder- oder jugendpornografisches Material auf einem digitalen Endgerät (Schüler*in, Lehrkraft oder sonstige Person der Schulgemeinde) gelten folgende Regeln:
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• Keine eigenständige Suche nach oder Sichtung von Dateien durch Lehrkräfte oder schulisches Personal.
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• Das Gerät nicht weiterreichen, keine Screenshots anfertigen, keine Dateien weiterleiten.
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• Sofortige Information der Schulleitung; Schulleitung meldet den Sachverhalt der Polizei (Notruf 110 oder nächste Polizeidienststelle).
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• Haben Lehrkräfte ein inkriminiertes Gerät sichergestellt: sofortige Übergabe an die Polizei, um eine eigene Strafbarkeit wegen Besitz auszuschließen.
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• Alle Handlungsschritte werden in Abstimmung mit der Polizei dokumentiert.
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Quelle: Handlungsempfehlungen der Polizei für Lehrkräfte; HMKB-Handreichung August 2025.
Rehabilitationsverfahren bei widergelegtem Verdacht
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Stellt sich ein Verdacht als unbegründet heraus, wird die zu Unrecht verdächtigte Person rehabilitiert. Die Schulleitung klärt in Abstimmung mit dem SSA, in welchem Umfang die Schulgemeinde informiert wird. Das Schutzkonzept sieht ausdrücklich Regelungen zum Schutz vor Falschverdächtigung vor (Mehr-Augen-Prinzip, Dokumentation, keine voreiligen Mitteilungen an Dritte).
6. Kooperation und Vernetzung
Kooperationspartner der Gruneliusschule
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Die Gruneliusschule nutzt externe Expertise sowohl bei der Entwicklung und Evaluation des Schutzkonzepts als auch im konkreten Verdachtsfall. Externe Fachkräfte erkennen blinde Flecken, die innerhalb der Institution leicht übersehen werden.
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Kooperationspartner der Gruneliusschule
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► Staatliches Schulamt Frankfurt: Verpflichtende Einbeziehung bei Verdachtsfällen (Fall A); Fachaufsicht und Dienstrecht
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► Schulpsychologischer Dienst Frankfurt: Beratung bei akuten Fällen und Krisenintervention
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► Jugendamt Frankfurt (ASD) inkl. insoweit erfahrener Fachkraft (iseF): Kindeswohleinschätzung, Koordination bei außerschulischen Fällen
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► Kinderschutzbund Frankfurt: Fachberatung und Unterstützung betroffener Familien
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► Wildwasser Frankfurt e.V.: Spezialisierte Fachberatung bei sexualisierter Gewalt
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► Polizei Frankfurt: Bei akuter Gefahr und Kinder-/Jugendpornografie
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► Träger des Ganztags/der ESB: Eingebunden in alle Schutzstrukturen; eigene Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeitenden
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► Bundesweite Hotline: Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, 0800 – 22 55 530 (kostenlos, 24/7)
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Kooperationsvereinbarungen: Für externe Kooperationspartner (Träger des Ganztags, Honorarkräfte, AG-Leitungen) gelten die Regelungen des schulischen Schutzkonzepts verbindlich. [Bitte ergänzen: Liegt eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit dem Träger der ESB vor? Wenn ja, Datum und Ansprechperson eintragen.]
Kooperation Träger der Ganztagsangebote IB
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Auch der Träger der Ganztagsangebote an der Gruneliusschule, der Internationale Bund, hat ein umfassendes Gewaltschutzkonzept.
Kooperation Jugendhilfe
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Das Schutzkonzept des IB zielt darauf ab, Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene in unseren Einrichtungen vor jeder Form von Machtmissbrauch und physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt innerhalb der Einrichtung und im jeweiligen Arbeitsfeld zu schützen, etwaige Vorfälle aufzuklären und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
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Ebenso soll dieses Konzept helfen, die Struktur und Arbeit in der Einrichtung gewaltsensibel zu gestalten und etwaigen Gefahrenpotenzialen präventiv entgegenzuwirken.
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Des Weiteren bietet das Schutzkonzept (rechtlich belastbare) Handlungssicherheit für Professionelle in unseren Einrichtungen gerade in schwer einzuschätzenden Situationen, in denen eine schnelle Intervention erforderlich ist.
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Schutzkonzept Jugendhilfe
Kooperation im Rahmen des Pakts für den Ganztag (ESB und Horte im Stadtteil Oberrad)
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Im Rahmen der Ganztagsentwicklung arbeiten alle Einrichtungen ab August 2026 im Rahmen des Pakts für den Ganztag nach dem sog. Frankfurter Modell zusammen.
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Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird im Laufe des kommenden Schuljahres 2026/2027 an einer gemeinsamen Koorperationsvereinbarung zwischen der Gruneliusschule, der ESB und den Horten im Stadtteil Oberrad gearbeitet. Ein wichtiger Teil dieser Vereinbarung sind auch die Absprachen hinsichtlich Schutzstrukturen und eines gemeinsamen Schutzkonzepts).
7. Personalverantwortung
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
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Alle an der Gruneliusschule tätigen Personen – unabhängig vom Status des Arbeitsverhältnisses oder der Art der Beschäftigung – legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
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Dies gilt für:
• Alle verbeamteten und angestellten Lehrkräfte (Vorlage bei Einstellung in den Schuldienst) -
• Sozialpädagogisches Personal, BFZ-Lehrkräfte, UBUS-Fachkräfte
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• Mitarbeitende des Ganztags und der ESB (über Träger sicherzustellen)
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• Vertretungslehrkräfte und gelegentlich aushelfende Fachkräfte
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• Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer: erweitertes Führungszeugnis verbunden mit der Vereinbarung des ehrenamtlichen Einsatzes mit der Schulleitung
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Führungszeugnisse werden regelmäßig erneuert (Empfehlung: alle fünf Jahre oder bei Aufforderung).
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Besucher, Handwerker und Tagesgäste melden sich am Sekretariat an und werden bei Bedarf begleitet. (Quelle: KMK-Leitfaden 2023, Anhang A 4.)
Onboarding und Selbstverpflichtungserklärung
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Bei jeder Einstellung – sowie zu Beginn jeder Kooperation mit externen Personen – werden in Bezug auf das Schutzkonzept der Gruneliusschule folgende Schritte durchgeführt:
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1. Informationsgespräch: Die Schulleitung erläutert das Schutzkonzept, den Verhaltenskodex und die Ansprechpersonen.
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2. Aushändigung: Verhaltenskodex und Schutzkonzept werden ausgehändigt und kurz erläutert. Der sichtbar zu tragende Ausweis wird ausgehändigt.
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3. Unterzeichnung: Alle Mitarbeitenden unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung. Eine Kopie wird zur Personalakte genommen.
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4. Onboarding-Besuch: Die Schulleiterin besucht neue Mitarbeitende geplant und ungeplant in ihrer Einsatzzeit.
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Die Selbstverpflichtungserklärung ist als Anlage zu diesem Schutzkonzept beigefügt.
7.3 Personalentwicklung und -führung
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Die Schulleitung positioniert sich in Einstellungsgesprächen klar zu den Themen Kinderschutz, Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und Gewalt und spricht den Verhaltenskodex aktiv an.
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Trägerübergreifende Teambesprechungen und persönliche Eindrücke durch regelmäßige Besuche (geplant und ungeplant) gehören zur aktiven Personalverantwortung.
8. Verhaltenskodex
Verhaltenskodex der Gruneliusschule
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Der Verhaltenskodex konkretisiert die Haltung aus unserem Leitbild.
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- Unsere Schule soll kein Tatort werden
- Kinder, die betroffen sind, finden bei uns Hilfe
- Alle Erwachsenen wissen, was sie tun sollen
- Unsere Schule soll kein Tatort werden
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Er dient allen Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Kindern und schützt gleichzeitig Mitarbeitende vor falschem Verdacht. Er gilt für alle Personen, die an der Gruneliusschule tätig sind, einschließlich Ehrenamtliche, Honorarkräfte und Kooperationspartner.
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Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Beziehung. Damit diese Basis der Pädagogik nicht für sexualisierte Gewalt ausgenutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für bestimmte Situationen.
Regeln im Umgang mit Schülerinnen und Schülern
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• Nähe und Distanz: Wir gestalten Nähe bewusst und transparent. Berührungen sind fachlich begründet, ankündigt und für alle nachvollziehbar. Berührungen gegen den erkennbaren Willen eines Kindes unterbleiben.
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• Einzelsituationen: Bei Einzelgesprächen mit Kindern bleiben Türen offen oder sichtbar (Glastüren). Wir informieren Kolleginnen und Kollegen über solche Situationen.
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• Umkleidebereiche: Erwachsene betreten Umkleidekabinen nur im Notfall und in Begleitung.(Sondersituation Gruneliusschule wird noch eingefügt) Kinder duschen und kleiden sich ohne Aufsicht durch Erwachsene um, sofern kein besonderer Unterstützungsbedarf besteht; dieser wird schriftlich vereinbart.
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• Geschenke: Mitarbeitende geben Kindern keine persönlichen Geschenke.
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• Fotos und Videos: Fotografieren und Filmen von Kindern durch persönliche Geräte ist ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nur zu dem vorgesehenen Zweck erlaubt. Das Verbreiten von Fotos und Videos über private Kanäle ist nicht gestattet.
Digitale Kommunikation
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• Keine privaten digitalen Kanäle (WhatsApp, Instagram, TikTok u. ä.) für Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und einzelnen Kindern oder Gruppen von Kindern.
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• Kommunikation mit Eltern ausschließlich über schulische E-Mail-Adressen oder offizielle Kommunikationskanäle der Schule, in diesem Fall Schoolfox App.
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• Kein Hinzufügen von Schülerinnen und Schülern als „Freunde“ in sozialen Netzwerken.
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• Klassen-Chatgruppen (z. B. für Elterninformationen) werden transparent gestaltet; in diesen Gruppen kommunizieren alle Mitglieder füreinander sichtbar.
Transparenz und Meldepflicht
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Fehler können passieren, Ausnahmen sind manchmal wichtig, aber auf den Umgang kommt es an. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten wir uns, Ausnahmen und Übertretungen transparent zu machen, damit kein falscher Eindruck entsteht.
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• Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der oder die eine Übertretung des Kodex wahrnimmt, ist verpflichtet, die Schulleitung zu informieren.
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• Verstöße gegen den Verhaltenskodex haben dienst-, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
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• Es gibt keine Geheimhaltung. Schülerinnen und Schüler dürfen alles weiterzählen und werden aktiv dazu ermutigt, grenzüberschreitendes Verhalten einer Vertrauensperson mitzuteilen.
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Der Verhaltenskodex wird bei Schuleintritt und bei Beginn jeder Kooperation ausgehändigt. Er wird mit den schulischen Ansprechpersonen jährlich erläutert. Die unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung wird zur Personalakte hinzugefügt.
9. Fortbildung und Qualifizierung
Maßnahme / Zielgruppe / Turnus / Hinweis
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Maßnahme:
Online-Kurs „Was ist los mit Jaron?“ www.was-ist-los-mit-jaron.de
Zielgruppe:
Alle Lehrkräfte und schulischen Bediensteten (inkl. Ganztag)
Turnus / Hinweis:
Einmalig zur Einarbeitung; bei neuen Mitarbeitenden als Pflicht im Onboarding -
Maßnahme:
Fortbildungen des Staatlichen Schulamts Frankfurt
Zielgruppe:
Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Kinderschutzbeauftragte
Turnus / Hinweis:
Mindestens alle zwei Jahre; Termine s. Fortbildungskalender SSA -
Maßnahme:
Interne Pflichtfortbildung (Pädagogischer Tag)
Zielgruppe:
Gesamtes Kollegium inkl. Ganztagspersonal und Ehrenamtliche
Turnus / Hinweis:
[Nächster Termin ergänzen] – Empfehlung: jährlich -
Maßnahme:
Externe Fachberatung / Workshop
Zielgruppe:
Kinderschutzbeauftragte, Krisenteam
Turnus / Hinweis:
Bei Bedarf; Kooperation mit Wildwasser, Kinderschutzbund -
Maßnahme:
Prävention sexualisierter Gewalt (Basismodul)
Zielgruppe:
Neue Mitarbeitende (Onboarding)
Turnus / Hinweis:
Im ersten Schulhalbjahr nach Dienstantritt -
Alle Fortbildungsmaßnahmen werden dokumentiert (Datum, Inhalt, teilnehmende Personen). Die Dokumentation liegt der Schulleitung vor und fließt in die jährliche Evaluation des Schutzkonzepts ein.
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10. Partizipation
Beteiligung der Schülerinnen und Schüler
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• Klassenrat:
Regelmäßige Klassengespräche über Regeln, Probleme und Rechte bilden die demokratische Grundlage für eine offene Schulkultur. -
• Klassensprecherinnen und Klassensprecher:
Vertreten die Interessen der Klassen; werden aktiv über ihre Rechte und Beschwerdewege informiert. -
• Schülerrat:
Forum für übergreifende Anliegen und Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen. -
• Beschwerderecht:
Kinder können jederzeit Beschwerden einbringen – mündlich, schriftlich oder über den Beschwerdekasten. Sie werden über ihre Rechte in altersgerechter Sprache informiert. -
• Präventionsprogramme:
Kinder werden aktiv in Prävention einbezogen (s. Kapitel 11).
Beteiligung der Eltern
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• Elternabende:
Halbjährliche Elternabende; Schutzkonzept ist festes Thema bei der Schulanmeldung und bei jahrgangsübergreifenden Elternabenden. -
• Elternbeirat:
Beteiligung an Konferenzen und Schulentwicklungsprozessen. -
• Elternvertretung / Schulkonferenz: Mitwirkung und Mitbestimmung bei Schulkonferenzen; das Schutzkonzept wird in der Schul- und Gesamtkonferenz beschlossen.
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• Förderverein: Beteiligung und Mitbestimmung bei der Finanzierung von Projekten.
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• Elterninformation: Eltern erhalten bei Schulanmeldung ein Informationsblatt zum Schutzkonzept (s. Anlage).
Beteiligung des Kollegiums
11. Präventionsangebote
Prävention an der Gruneliusschule
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Prävention ist fester Bestandteil des Schulalltags an der Gruneliusschule. Alle Angebote sind altersangemessen, handlungsorientiert und werden regelmäßig wiederholt. Sie stärken Kinder in ihrer Selbstwahrnehmung, ihren Rechten und ihrer Fähigkeit, Hilfe einzufordern.
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Sämtliche Präventionsangebote werden im Schulprogramm und im Jahresplan der Gruneliusschule verankert. Die Inhalte werden dem Alter der Kinder entsprechend in der Klasse vorgestellt und mit den Kindern besprochen. Diese Angebote finden jährlich statt und/oder sind im Fachcurriculum verankert.
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Eltern werden über die Präventionsprogramme vorab informiert (Elternbrief oder Elternabend). Die Programme ersetzen nicht das Gespräch über Kinderrechte und Körperselbstbestimmung zu Hause, sondern ergänzen es.
Jahrgang 1 und 2
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- Kinderrrechte; Unterrichtseinheiten: Kinderrechte, Respekt und Grenzen wahren ( Jhg. 1 - 4)
- Superheldenschule – Stärkung von Selbstbewusstsein und Grenzen;
- Nein-Tonne
Bedarfsorientierte Angebote
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- Mobbing-Intervention:
Klassentraining durch Mobbing-Interventions-Team (MIT) nach festgestelltem Mobbing (Bei Bedarf; Nachsorge nach Intervention)
- Mobbing-Intervention:
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- Trau Dich! (BZgA)]
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- Seniorpartner in School SiS (extern):
Schulmediatioren in der Gruneliusschule
Angebot: einmal wöchentlich jeden Donnerstag von 10.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
- Seniorpartner in School SiS (extern):
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Konfliktlösungsmethode "Friedensfüße"
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Jugendmedienschutz - Digital Native Programm
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Das Präventionsprogramm DIGITAL NATIVE richtet sich an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, ihre Eltern und ihre Lehrkräfte. Es thematisiert aktuell Sexuelle Gewalt im Internet, Hatespeech und Cybermobbing.
Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen
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Die Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen ist Anlaufstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal bei Fragen rund um das Thema Mediennutzung. Sie bietet Unterstützung zum pädagogischen Jugendmedienschutz an und informiert über die neusten Entwicklungen im Medienbereich und Internettrends.
Intervention bei Cybermobbing
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Dokumentieren, blockieren, melden – und die Schule aktiv einbeziehen, unabhängig davon, wo das Mobbing stattgefunden hat.
Schule ist zuständig – auch wenn Cybermobbing außerhalb der Schulzeit und im privaten Bereich stattfindet, muss die Schule aktiv werden.
Prävention vorab: -
- Schülerinnen und Schüler sollten grundsätzlich dafür sensibilisiert werden, keine privaten oder heiklen Fotos und Texte digital weiterzuleiten. Regeln für Klassenchats und ein respektvoller Umgang im Netz sollten im Unterricht thematisiert werden.
- Im Akutfall gilt: Beweise sichern – also Screenshots anfertigen und den zeitlichen Verlauf dokumentieren. Die betroffene Person sollte aufhören, auf Angriffe zu reagieren, und die mobbende Person blockieren sowie bei den jeweiligen Plattformen melden.
- Täter identifizieren: Soweit möglich, sollten Name, Nutzername und Profillinks der angreifenden Person gesammelt werden. Ist der Täter bekannt, kann er direkt aufgefordert werden, die Inhalte zu löschen. Kommt er dem nicht nach, können die Plattformbetreiber zur Löschung veranlasst werden.
weitere Anlaufstellen für Cybermobbing
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Anlaufstellen für Cybermobbing
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▪ Digitale Helden: Webinare, Unterrichtseinheiten, Peer-Programm
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▪ Klicksafe: Erste Hilfe App, Materialien wie Plakate für die Schule und
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Broschüren, Videos, Informationen zum Vorgehen
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▪ Safe im Recht: rechtliche Beratung für Opfer und Täter bis 21 Jahre
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▪ Juuuport: Beratung für betroffene Jugendliche
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▪ Hate Aid: Erstberatung
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▪ Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen: Fortbildungen
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▪ ich bin alles e.V.: Prävention und Information für Schülerinnen und Schüler
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▪ Internetbeschwerdestelle: Meldung strafrechtlicher Inhalte
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▪ Social Media Anbieter: zur Löschung von Fake Profilen, Videos, Fotos
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▪ -hin.info: Informationen für Eltern
12. Kommunikation und Transparenz
Bedeutung von Transparenz
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Ein Schutzkonzept ist nur wirksam, wenn es bekannt ist. Die Gruneliusschule informiert alle Beteiligten – Kinder, Eltern, Mitarbeitende und die breitere Schulgemeinde – aktiv und transparent.
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Sichtbarkeit: Die Kinderschutzbeauftragten und ihre Erreichbarkeit sind gut sichtbar im Schulhaus ausgehängt (Eingangsbereich, Flure, Klassenräume).
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Schulhomepage: Das Schutzkonzept (oder eine Kurzfassung) ist auf der Schulhomepage ( www.gruneliusschule-frankfurt.de ) veröffentlicht. [Bitte bestätigen, dass dies nach Beschluss des Konzepts umgesetzt wird.]
13. Evaluation und Weiterentwicklung
Evaluation des Schutzkonzepts
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Das Schutzkonzept ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiges Instrument der Schulentwicklung. Es wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
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Indikatoren für eine wirksame Schutzkonzeptarbeit sind u. a.: Bekanntheit der Ansprechpersonen, Nutzung der Beschwerdewege, Durchführungsquote der Präventionsangebote, Fortbildungsteilnahme, Aktualität der Risikoanalyse.
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Nächste Evaluation: [Bitte Datum der nächsten geplanten Evaluation ergänzen]
– Zuständig: Schulleitung,
Kinderschutzbeauftragte
15. Anlagen (Checkliste der beizufügenden Dokumente)
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Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Schutzkonzepts und bei der Schulleitung sowie den Kinderschutzbeauftragten hinterlegt:
A1 Selbstverpflichtungserklärung (Muster Gruneliusschule) -
A2 Elterninformation zum Schutzkonzept (Kurzflyer)
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A3 Aushang Ansprechpersonen für alle Schulbereiche
(Wird noch in den nächsten Wochen ergänzt durch einen passenden Aushang vom Kinderschutzteam)
A4 Dokumentationsformular für Verdachtsfälle (Datum, Beobachtung, Zeugen, Unterschrift) -
A5 Kontaktdatenblatt aller kooperierenden Fachberatungsstellen
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A6 Kooperationsvereinbarung mit Träger der ESB/Ganztag
[Liegt diese vor? Wenn ja, bitte beifügen und Datum eintragen]
A7 Nachweisdokumentation Fortbildungen (Teilnehmerlisten, Termine)
[Jahrgangsweise vorlegen und bei Evaluation aktualisieren]
Dieses Schutzkonzept wurde in der Gesamt- und Schulkonferenz der Gruneliusschule Frankfurt am Main beschlossen. -
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Ort, Datum
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Unterschrift Schulleiterin (Anne Gernoth)