5. Interventionsplan - Hessischer Standard (Fälle A-D)
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Grundsätze des Interventionsplans
  • Dieser Interventionsplan gilt für alle Mitarbeitenden der Gruneliusschule. Er legt verbindlich fest, wie bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt vorzugehen ist. Er orientiert sich an den vier Verdachtsszenarien der HMKB-Handreichung (August 2025) sowie den Interventionsplänen des KMK-Leitfadens „Kinderschutz in der Schule“ (2023).
  • Grundsätze für alle Fälle:
  • ► Opferschutz hat Priorität. Alle Maßnahmen orientieren sich vorrangig am Wohl des betroffenen Kindes.
  • ► Mehr-Augen-Prinzip: Kein Alleingang. Immer Rücksprache – mindestens mit der Schulleitung oder Ansprechperson.
  • ► Lückenlose Dokumentation: Datum, Uhrzeit, Zeugen, Unterschrift. Alle Wahrnehmungen schriftlich festhalten.
  • ► Unschuldsvermutung: Sie gilt rechtsstaatlich – sie hindert aber nicht an sofortigen Schutzmaßnahmen für das Kind.
  • ► Keine Konfrontation der tatverdächtigen Person ohne Absprache mit dem SSA (Gefahr der Beweismittelvernichtung).
  • ► Keine Schweigegebote gegenüber Kindern; Kinder müssen nicht schweigen.
  • ► Vertraulichkeit: Informationen nur an die unbedingt beteiligten Personen.