4. Ansprechpersonen und Beschwerdestrukturen
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Frankfurter Modell Kindeswohlgefährdung
  • Jugendhilfe und Schule verfügen mit dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und dem Hessischen Schulgesetz über unterschiedliche gesetzliche Ausgangsbedingungen, Verfahrensweisen und Haltungen im Kinderschutz. Um gegenläufige Prozesse zu vermeiden, wird eine Kooperation der unterschiedlichen Systeme
    sichergestellt. Ziel ist es, die Förderung und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Dafür werden die Ressourcen und Kompetenzen von Jugendhilfe und Schule im Sinne eines effektiven Kinderschutzes in der Schule verknüpft und Handlungssicherheit für die schulischen Fachkräfte hergestellt. Wir entsprechen damit den Anforderungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und der Kinderschutznorm im Hessischen Schulgesetz.
  • Dieser Bereich wird geregelt durch das Frankfurter Modell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: