4. Ansprechpersonen und Beschwerdestrukturen
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Beschwerdestrukturen
  • Das Staatliche Schulamt und das Stadtschulamt, die Schulen sowie die Träger
    der Jugendhilfe und des Ganztags tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass
    Kinderschutz und Kinderrechte in Frankfurter Schulen gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch für die professionellen Beziehungen der Mitarbeitenden in der
    Schule zu den Schülerinnen.
  • Kinder und Eltern können Beschwerden auf verschiedenen Wegen einbringen. Ziel ist ein niedrigschwelliges, vertrauliches und ernsthaft bearbeitetes Beschwerdeverfahren.
  • • Mündlich: Jederzeit bei den Kinderschutzbeauftragten oder der Schulleiterin
  • • Schriftlich: Beschwerdeformular im Sekretariat oder per E-Mail an die Schule
  • • Anonym: Über den Beschwerdekasten im Schulhausbereich (Äußerungen können auch auf Wunsch anonym bleiben)
  • • Extern: Direkt über externe Anlaufstellen (s. Tabelle oben)
    Jede Beschwerde wird ernst genommen, dokumentiert und zeitnah bearbeitet.
  • Das Vorgehen bei Beschwerden im Rahmen des Frankfurter Modells zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Phasen 1–4) ist in der internen Verfahrensanweisung geregelt und liegt der Schulleitung vor. (s.4.4) Sowohl die Lehrkräfte der Schule als auch die Mitarbeitenden der Ganztagsangebote werden hierüber regelmäßig unterrichtet.
  • Kindern wird erklärt: „Wenn dir etwas passiert, das nicht in Ordnung ist, sag es einem Erwachsenen, dem du vertraust. Du darfst alles weiterzählen. Nichts davon ist deine Schuld.“
  • Eltern werden bei Schulanmeldung, auf Elternabenden und über die Schulhomepage über das Schutzkonzept und die Beschwerdewege informiert.