5. Interventionsplan - Hessischer Standard (Fälle A-D)
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Fall A: Verdacht auf Übergriff durch Lehr- und Schulpersonal
  • Fall A: Verdacht auf Übergriff durch Lehr- und Schulpersonal im schulischen Bereich
  • Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit
  • 1. Wahrnehmung von Auffälligkeiten oder Verdachtsmomenten durch Lehrkraft, Mitarbeitende oder Kind. Sofortige schriftliche Dokumentation (Datum, Uhrzeit, genaue Beobachtung/Äußerung, Name der dokumentierenden Person, Zeugen).
  • 2. Unverzügliche Information der Schulleitung (SL) – bei Verdacht gegen die SL selbst: direkte Meldung an das Staatliche Schulamt (SSA). SL sichert Vertraulichkeit und bezieht die schulische Ansprechperson ein. Bei Bedarf vertrauliche Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst.
  • 3. SL meldet den Verdachtsfall umgehend an das SSA Frankfurt – bei akutem Geschehen vorab telefonisch, zusätzlich schriftlicher Bericht. Keine Konfrontation der verdächtigen Person vor Abstimmung mit dem SSA.
  • 4. Gemeinsame Prüfung und Bewertung des Verdachtsfalls durch SL und SSA. Einschätzung der Gefährdungssituation; ggf. Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF) über das Jugendamt Frankfurt (ASD).
  • 5. Sofortige Schutzmaßnahmen: Trennung von mutmaßlichem Opfer und tatverdächtiger Person. Klärung mit Eltern/gesetzlicher Vertretung des Kindes (sofern diese nicht selbst Verdächtige sind). Kontaktvermittlung zu Hilfeeinrichtungen.
  • 6. SSA erstattet bei erhärtetem Verdacht – nach Einbeziehung des Kindes und der Eltern – Strafanzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft Frankfurt. Arbeitgeber der beschuldigten Person wird informiert.
  • 7. Regelmäßiger Austausch zwischen SL und SSA zur weiteren Gefährdungseinschätzung. Nach Abschluss: Aufarbeitung und ggf. Anpassung des Schutzkonzepts. Bei widergelegtem Verdacht: Rehabilitationsverfahren für betroffene Mitarbeitende.