5. Interventionsplan - Hessischer Standard (Fälle A-D)
19 / 58
Fall B: Verdacht auf Übergriff im außerschulischen und häuslichen Bereich
-
Fall B: Verdacht auf Übergriff im außerschulischen und häuslichen Bereich
-
Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit
-
1. Lehrkraft oder Mitarbeitende erhält Kenntnis von Verdachtsmomenten (z. B. durch Äußerung des Kindes, Verhaltensänderungen, körperliche Anzeichen). Sofortige schriftliche Dokumentation.
-
2. Rücksprache der Lehrkraft mit der Schulleitung und ggf. Ansprechperson. Absprache über weiteres Vorgehen. Bei Bedarf: Beratung durch Schulpsychologie oder iseF.
-
3. Kontakt mit Kind und Eltern/gesetzlicher Vertretung – sofern diese nicht selbst Verdächtige sind. Absprache über nächste Schritte. Kontaktvermittlung zu Hilfeeinrichtungen (Kinderschutzbund Frankfurt, Wildwasser Frankfurt u. a.).
-
4. Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung: Meldung beim Jugendamt Frankfurt (ASD), das weitere Schritte koordiniert. Ab diesem Zeitpunkt keine eigenständigen weiterführenden Gespräche mit Angehörigen oder Verdächtigen durch schulisches Personal.
-
5. Bei Gefahr im Verzug: Sofortige Information der Polizei (Notruf 110). Das Jugendamt leitet ggf. Hausbesuch, Inobhutnahme oder Strafanzeige ein.
-
6. Überprüfung und Fortführung eingeleiteter Maßnahmen; regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkraft, SL und einbezogenen Stellen bis zum Sicherstellen des Opferschutzes.