5. Interventionsplan - Hessischer Standard (Fälle A-D)
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Fall C: Verdacht auf Übergriffe von Schülerinnen und Schülern untereinander
  • Fall C: Verdacht auf Übergriffe von Schülerinnen und Schülern untereinander
  • Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit
  • 1. Lehrkraft oder Mitarbeitende erhält Kenntnis von Verdachtsmomenten. Sofortige schriftliche Dokumentation.
  • 2. Einberufung einer Konferenz aus Klassenleitung, Ansprechperson und Schulleitung: Abstimmung über pädagogisches Vorgehen und ggf. Einbeziehung schulischer und externer Hilfesysteme (Schulpsychologie, Beratungslehrkraft).
  • 3. Sofortige Schutzmaßnahme: Trennung von tatverdächtiger und betroffener Person (räumlich, wenn nötig auch zeitlich). Kein gemeinsamer Unterricht ohne Schutzplan.
  • 4. Separate Gespräche der Schulleitung und Klassenleitung mit den Eltern/gesetzlichen Vertretungen von betroffener und tatverdächtiger Person (getrennt!). Information über Maßnahmen und mögliche Sanktionen.
  • 5. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF); ggf. sofortige Einschaltung des Jugendamts Frankfurt.
  • 6. Bei Verdacht auf strafbare Handlung: SL erstattet Bericht an SSA; dieses entscheidet über weitere altersabhängige Maßnahmen und ggf. Strafanzeige. SL leitet auf Antrag der Klassenkonferenz ggf. eine Ordnungsmaßnahme ein.