5. Interventionsplan - Hessischer Standard (Fälle A-D)
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Verdacht auf Übergriff auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule
  • Fall D: Verdacht auf Übergriff auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule
    Schritt / Maßnahme / Zuständigkeit
  • 1. Betroffene Lehrkraft oder Mitarbeiterin/Mitarbeiter dokumentiert alle Angaben über das fragliche Fehlverhalten und seine Folgen (Datum, Uhrzeit, Zeugen, Unterschrift).
  • 2. Bei erhärtetem Verdacht: Rücksprache der Schulleitung mit mutmaßlichem Opfer und der schulischen Ansprechperson. SL informiert das SSA telefonisch und schriftlich.
  • 3. Gespräch der Schulleitung mit der beschuldigten Person: Konfrontation mit dem Verdacht, Hinweis auf mögliche dienst- und schulrechtliche Konsequenzen, Hinweis auf Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsbeistands, Grenzeinhaltung einfordern.
  • 4. SSA leitet ggf. dienstrechtliche Schritte oder Ordnungsmaßnahmen ein. Das betroffene Opfer erhält bei Bedarf Unterstützung und Information (externe Beratung, Strafanzeige).
  • 5. Weiterführende Schritte nach HMKB-Handreichung August 2025 und dem „Handlungsleitfaden für Schulen bei Gewalterfahrungen von Lehrkräften in Hessen“ (HMKB, März 2024).