5. Interventionsplan - Hessischer Standard (Fälle A-D)
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Fall E: Übergriffe im digitalen Raum / Kinder- und Jugendpornografie
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Bei Verdacht auf kinder- oder jugendpornografisches Material auf einem digitalen Endgerät (Schüler*in, Lehrkraft oder sonstige Person der Schulgemeinde) gelten folgende Regeln:
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• Keine eigenständige Suche nach oder Sichtung von Dateien durch Lehrkräfte oder schulisches Personal.
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• Das Gerät nicht weiterreichen, keine Screenshots anfertigen, keine Dateien weiterleiten.
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• Sofortige Information der Schulleitung; Schulleitung meldet den Sachverhalt der Polizei (Notruf 110 oder nächste Polizeidienststelle).
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• Haben Lehrkräfte ein inkriminiertes Gerät sichergestellt: sofortige Übergabe an die Polizei, um eine eigene Strafbarkeit wegen Besitz auszuschließen.
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• Alle Handlungsschritte werden in Abstimmung mit der Polizei dokumentiert.
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Quelle: Handlungsempfehlungen der Polizei für Lehrkräfte; HMKB-Handreichung August 2025.