7. Personalverantwortung
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Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Alle an der Gruneliusschule tätigen Personen – unabhängig vom Status des Arbeitsverhältnisses oder der Art der Beschäftigung – legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
  • Dies gilt für:
    • Alle verbeamteten und angestellten Lehrkräfte (Vorlage bei Einstellung in den Schuldienst)
  • • Sozialpädagogisches Personal, BFZ-Lehrkräfte, UBUS-Fachkräfte
  • • Mitarbeitende des Ganztags und der ESB (über Träger sicherzustellen)
  • • Vertretungslehrkräfte und gelegentlich aushelfende Fachkräfte
  • • Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer: erweitertes Führungszeugnis verbunden mit der Vereinbarung des ehrenamtlichen Einsatzes mit der Schulleitung
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  • Führungszeugnisse werden regelmäßig erneuert (Empfehlung: alle fünf Jahre oder bei Aufforderung).
  • Besucher, Handwerker und Tagesgäste melden sich am Sekretariat an und werden bei Bedarf begleitet. (Quelle: KMK-Leitfaden 2023, Anhang A 4.)