7. Personalverantwortung
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Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
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Alle an der Gruneliusschule tätigen Personen – unabhängig vom Status des Arbeitsverhältnisses oder der Art der Beschäftigung – legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
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Dies gilt für:
• Alle verbeamteten und angestellten Lehrkräfte (Vorlage bei Einstellung in den Schuldienst) -
• Sozialpädagogisches Personal, BFZ-Lehrkräfte, UBUS-Fachkräfte
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• Mitarbeitende des Ganztags und der ESB (über Träger sicherzustellen)
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• Vertretungslehrkräfte und gelegentlich aushelfende Fachkräfte
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• Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer: erweitertes Führungszeugnis verbunden mit der Vereinbarung des ehrenamtlichen Einsatzes mit der Schulleitung
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Führungszeugnisse werden regelmäßig erneuert (Empfehlung: alle fünf Jahre oder bei Aufforderung).
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Besucher, Handwerker und Tagesgäste melden sich am Sekretariat an und werden bei Bedarf begleitet. (Quelle: KMK-Leitfaden 2023, Anhang A 4.)