Prüfungsmeldung
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Meldung zur Prüfung
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1. Meldung zur Prüfung (§48 HLbGDV)
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Die Meldung zur Zweiten Staatsprüfung erfolgt spätestens zum 1. April / 1. Oktober mit Vorlage der folgenden Unterlagen im Sekretariat des Studienseminars:
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Formular Meldung zur Prüfung
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Nachweis Erste Hilfe (nicht älter als drei Jahre)
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ggf. Benennung einer Lehrkraft des Vertrauens
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Antrag zur Teilnahme von Gästen
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Schulleitergutachten (Wird dem Studienseminar von der Schule direkt zugesendet.)
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Zeitraum zur Meldung zur Prüfung:
Sie können sich ab dem 1.03./ 10.09. zur Prüfung anmelden.
Mit der Meldung zur Prüfung erhalten Sie die Information zu Ihrer Prüfungskommission. -
Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig durch das Sekretariat zugermailt.
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Bei Nichtzulassung zur Zweiten Staatsprüfung gilt sie als endgültig nicht bestanden. Dies gilt auch bei von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu vertretendem Versäumnis des Meldetermins.