Prüfungsmeldung
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Meldung zur Prüfung
  • 1. Meldung zur Prüfung (§48 HLbGDV)
  • Die Meldung zur Zweiten Staatsprüfung erfolgt spätestens zum 1. April / 1. Oktober mit Vorlage der folgenden Unterlagen im Sekretariat des Studienseminars:
  •  Formular Meldung zur Prüfung
  •  Nachweis Erste Hilfe (nicht älter als drei Jahre)
  •  ggf. Benennung einer Lehrkraft des Vertrauens
  •  Antrag zur Teilnahme von Gästen
  •  Schulleitergutachten (Wird dem Studienseminar von der Schule direkt zugesendet.)
  • Zeitraum zur Meldung zur Prüfung:
    Sie können sich ab dem 1.03./ 10.09. zur Prüfung anmelden.
    Mit der Meldung zur Prüfung erhalten Sie die Information zu Ihrer Prüfungskommission.
  • Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig durch das Sekretariat zugermailt.
  • Bei Nichtzulassung zur Zweiten Staatsprüfung gilt sie als endgültig nicht bestanden. Dies gilt auch bei von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu vertretendem Versäumnis des Meldetermins.