Informationen zu den Staatsprüfungen (ab Einstellung11/2022)
Melanie PavlikPrüfungsmeldung
Wann? Wo? Was? Wie? - Ihr Laufzettel zum Download
-
-
-
-
Laufzettel
Meldung zur Prüfung
-
1. Meldung zur Prüfung (§48 HLbGDV)
-
Die Meldung zur Zweiten Staatsprüfung erfolgt spätestens zum 1. April / 1. Oktober mit Vorlage der folgenden Unterlagen im Sekretariat des Studienseminars:
-
Formular Meldung zur Prüfung
-
Nachweis Erste Hilfe (nicht älter als drei Jahre)
-
ggf. Benennung einer Lehrkraft des Vertrauens
-
Antrag zur Teilnahme von Gästen
-
Schulleitergutachten (Wird dem Studienseminar von der Schule direkt zugesendet.)
-
Zeitraum zur Meldung zur Prüfung:
Sie können sich ab dem 1.03./ 10.09. zur Prüfung anmelden.
Mit der Meldung zur Prüfung erhalten Sie die Information zu Ihrer Prüfungskommission. -
Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig durch das Sekretariat zugermailt.
-
Bei Nichtzulassung zur Zweiten Staatsprüfung gilt sie als endgültig nicht bestanden. Dies gilt auch bei von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu vertretendem Versäumnis des Meldetermins.
Informationsveranstaltungen
Informationsveranstaltung Auftakt Prüfungskampagne
Prüfungscalls
-
Ab ca zwei Wochen vor Prüfungsstart finden mehrere digitale Prüfungscalls statt, an denen Sie Ihre Fragen rund um den Ablauf und die Organisation Ihrer Prüfung stellen können.
-
Sie wählen einen für sich günstigen Termin aus.
-
Die Teilnahme ist freiwillig.
-
Link zum Call ist auf Moodle im Prüfungsordner.
Zeitpunkt Ihrer Prüfung
Teilnehmende an der Prüfung
Lehrkraft des Vertrauens
-
Sie können eine Lehrkraft ihres Vertrauens (LdV) beantragen, die an Ihrer Prüfung und an den Beratungen des Prüfungsaus-schusses mit beratender Stimme teilnimmt.
-
Die Beantragung erfolgt mit der Meldung zur Prüfung.
-
Voraussetzungen der Teilnahme: muss aktiv im Hessischen Schuldienst sein
-
- Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
-
- nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist
-
- nimmt auch an den Beratungen des Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen teil
-
- Funktion: beratend, kein Stimmrecht
-
Sollte Ihre Lehrkraft des Vertrauens kurzfristig erkranken und Sie möchten eine andere Person nachnominieren, schreiben Sie bitte eine entsprechende Mail an Frau Oesterheld bzw. bei ganz kurzfristiger Erkrankung setzen Sie sich bitte mit dem/der Vorsitzenden Ihrer Prüfung in Verbindung.
-
Alle an der Prüfung beteiligten Personen (Kommissionsmitglieder, Lehrkraft des Vertrauens, Gast) dürfen NICHT IN DAS UNTERRICHTSGESCHEHEN EINGREIFEN.
Gast/ Gäste
-
Mit der Meldung zur Prüfung geben Sie eine schriftliche Erklärung darüber ab, ob Sie mit der Teilnahme von Gästen an der Prüfung einverstanden ist.
-
Sprechen Sie die Teilnahme Ihres Gastes/ Ihrer Gäste mit Ihrer Schulleitung ab. Über die endgültige Teilnahme Ihrer Gäste entscheidet der/ die Prüfungsvorsitzende.
-
Wichtig: bis nach der Erörterung keinen Kontakt zu Ihnen (Verdacht der Täuschung)
-
Gäste können sein:
-
1. Personen, die ein dienstliches Interesse an der Teilnahme haben oder
2. Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen, sofern sie die Zulassung als Zuhörende rechtzeitig beantragt haben -
Gäste mit dienstlichem Interesse
-
- z.B. zukünftige Schulleitungsmitglieder, Ausbildungsbeauftragte, Mentorierende …
- Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
- nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist
- eine Zustimmung Ihrerseits ist nicht notwendig
- mit Zustimmung der oder des Prüfungsvorsitzenden auch zugelassen, an den Beratungen des Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen teilzunehmen
-
- Funktion: nicht beratend, kein Stimmrecht
-
Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen
-
- Teilnahme nur mit Ihrem Einverständnis
- Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
- nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist (Nicht an Beratung und Bekanntgabe der Bewertungen)
- Funktion: nicht beratend, kein Stimmrecht
-
Bitte reichen Sie bis 3 Wochen vor der Prüfung den vollständig ausgefüllten Gastantrag/ die Anträge im Studienseminar ein. Dieser wird an die/den Prüfungsvorsitzende/n weitergeleitet.
-
Sollte Ihr Gast kurzfristig erkranken, setzen Sie sich bitte mit dem/ der Prüfungs-vorsitzenden in Verbindung. In der Regel können Sie eine andere Person als Gast benennen.
-
Sie möchten, dass Ihre Mentorin/ Ihr Mentor als Gast/ Gäste mit dienstlichem Interesse auch an den Beratungen und der Bekanntgabe der Bewertungen teilnimmt?
-
- > hier eine entsprechende Ausfüllhilfe des Gastantrags:
-
-
Bitte bedenken Sie, dass er/ sie Ihnen dann nicht in Ihren Pausen zur Verfügugn steht.
-
Alle an der Prüfung beteiligten Personen (Kommissionsmitglieder, Lehrkraft des Vertrauens, Gast) dürfen NICHT IN DAS UNTERRICHTSGESCHEHEN EINGREIFEN.
Kirchliche Vertretung
-
Zur Prüfung in evangelischer oder katholische Religion wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Kirche durch die Seminarleitung eingeladen.
-
Wir informieren Sie, wenn eine kirchliche Vertretung an Ihrer Prüfung teilnimmt.
-
Bei Festlegung der Prüfungsergebnisse wirkt sie oder er nicht mit.
Schwerbehindertenvertretung
-
Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an der Zweiten Staatsprüfung
-
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt an der Zweiten Staatsprüfung teil, sofern dies von der LiV nicht abgelehnt wird (§ 95 SGB IX).
-
Da die Schwerbehindertenvertretung darauf zu achten hat, dass die schwerbehinderte oder gleichgestellte LiV durch ihre Behinderung keine Nachteile erleidet und die Vorschriften der Integrationsrichtlinien angewendet werden, nimmt die Schwerbehindertenvertretung an allen Teilen der Prüfung teil.
-
-
Prüfung von schwerbehinderten und gleichgestellten LiV
-
Die Integrationsrichtlinien befassen sich ausführlich mit dem Thema Prüfungen. Von den Regelungen erfasst sind sowohl schwerbehinderte als auch gleichgestellte Beschäftigte. Insbesondere sind folgende Regelungen zu beachten (vgl. Integrationsrichtlinien Abschnitt III):
-
• Rechtzeitig vor der Prüfung ist vom Studienseminar auf die Möglichkeit hinzuweisen, Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile zu beantragen.
-
• Die zuständige Schwerbehinderten-vertretung führt mit der LiV ein Gespräch, in dem unter anderem notwendige Nachteilsausgleiche für die Prüfung erörtert werden sollen und Probleme aufgezeigt werden, die durch die Behinderung während der Prüfung auftreten können (z. B. Unterzuckerung bei Diabetes).
-
• Während der Prüfung sind - je nach Art und Schwere der Behinderung - Ruhepausen einzulegen bzw. ist die Erbringung der Prüfungsleistungen auf zwei Tage zu verteilen.
-
• Bei der Beurteilung der Prüfungsleistungen sowie bei der Bildung des Gesamturteils ist auf die psychischen und physischen Einflüsse, die Folgeerscheinungen der Behinderung sind, Rücksicht zu nehmen. Die fachlichen Anforderungen dürfen jedoch nicht geringer bemessen werden.
-
• Die Prüfungserleichterungen dürfen sich nicht nachteilig auf die Bewertung der Prüfungsleistungen auswirken.
-
• Schwerbehinderte Beschäftigte mit einem GdB von mindestens 70 dürfen eine Prüfung einmal mehr wiederholen als andere Prüflinge.
Prüfungskommission
Genehmigung Gastantrag
-
Über Teilnahme entscheidet der/ die Prüfungsvorsitzende
-
Der/ die Prüfungsvorsitzende informiert Sie innerhalb der vorletzten/ letzten Woche vor Ihrer Prüfung, ob er/ sie der Teilnahme zustimmt.
Sollte dieses nicht der Fall sein und er/ sie sich nicht bei Ihnen melden, suchen Sie bitte selbst Kontakt zum/ zur Vorsitzenden und fragen nach.
Gesetzliche Vorgaben zu den Lerngruppen
Formen der Prüfungslehrproben
-
Die Prüfungslehrproben können in den folgenden Formen durchgeführt werden:
-
in zwei Unterrichtsfächern bzw. in dem Fach und der Fachrichtung in einer Lerngruppe oder in zwei Lerngruppen
-
als eine Prüfungslehrprobe fächerverbindend in einer Lerngruppe im Umfang einer Doppelstunde
-
als eine Prüfungslehrprobe in einer Lerngruppe im Rahmen eines gestalteten vormittags oder eines Projekts im Umfang von mindestens zwei, höchstens zweieinhalb Zeitstunden einschließlich der Pausenzeiten
-
Haupt-, Realschule
-
Für das Lehramt an Haupt-, Realschulen dürfen die Prüfungslehrproben nicht in Lerngruppen des gymnasialen Bildungsganges oder der Grundschule erfolgen.
-
-
In schulformübergreifenden Schulformen, die eine Differenzierung in drei Leistungsniveaus
vornehmen, kann die unterrichtspraktische Prüfung nicht in Lerngruppen des höchsten
Leistungsniveaus stattfinden.
Eine Lerngruppe & 2 LiV
-
In inklusiven Lerngruppen kann auf Antrag die Prüfungslehrprobe von einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten für das Lehramt für Förderpädagogik gemeinsam mit einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen durchgeführt werden.
-
Der Antrag ist von beiden zu Prüfenden über das Studienseminar bei der Hessischen Lehrkräfteakademie zu stellen.
Ablauf Prüfungstag
Termin Staatsprüfung
-
Ihre Staatsprüfung findet in der Regel an einem einzigen Wochentag statt.
-
Unsere Prüfungstage sind: Montag, Mittwoch oder Freitag.
-
Bei der Erstellung der Prüfungsplanung wird soweit wie möglich auf schulische Ausschlusstermine Rücksicht genommen. Schulische Ausschlusstermine sind:
-
- Abwesenheit der Prüfugungslerngruppe (Praktikum, Klassenfahrt o.ä.)
- Verhinderung aller Schulleitungsmitglieder
Frühstück
-
Bitte teilen Sie im Anschreiben bei Versenden der Prüfungsentwürfe mit, ob Ihre Schule einen kleinen Imbiss für Sie, die Kommission, mögliche Gäste und die Lehrkraft des Vertrauens bereit stellen wird.
-
Beachten Sie, dass dafür keine zusätzlichen Pausen eingeplant werden.
-
Alternativ würden sich alle Beteiligten selbst versorgen.
Gestalteter Vormittag/ fächerverbindender Unterricht
-
Findet Ihre Lehrprobe in einer Lerngruppe im Rahmen eines gestalteten Vormittags oder eines Projekts statt, muss sie den Umfang von mindestens zwei, höchstens zweieinhalb Zeitstunden einschließlich der Pausenzeiten aufweisen.
-
Findet Ihre Lehrprobe.als eine Prüfungslehrprobe fächerverbindend in einer Lerngruppe statt, muss sie den Umfang einer Doppelstunde aufweisen.
Abgabe der Ausschnitte aus dem Portfolio
Auswahl der Ausschnitte aus dem Portfolio
-
Als Grundlage für die mündliche Prüfung wählen Sie Ausschnitte aus dem fortlaufenden Portfolio aus anhand derer Sie basierend auf komplexen beruflichen Handlungssituationen den eigenen Professionalisierungsprozess darstellen, komplexe pädagogische Fragestellungen erörtern und im Hinblick auf
die Berufspraxis reflektieren. -
Die Auswahl der Ausschnitte obliegt Ihnen.
Eine Festlegung einer der Anzahl von einzubringenden komplexen beruflichen
Handlungssituationen sowie komplexen pädagogischen Fragestellungen erfolgt nicht. -
Datenschutzrechtliche Gegebenheiten sowie die Grundsätze des wissenschaftlichen
Arbeitens sind von Ihnen zu berücksichtigen. -
Die Ausschnitte aus dem fortlaufenden Portfolio, auf die während der Darstellung der eigenen Entwicklung verwiesen wird, können vielfältige Elemente enthalten [z. B.
Unterrichtsmaterialien, Förderpläne, Handlungsprodukte von Lernenden,
Reflexionsüberlegungen zu Unterricht und Rollenverständnis auch aus
Rückmeldungen anderer (z. B. von Lernenden Eltern, Kolleginnen und Kollegen etc.) Literaturbezüge, Tonsequenzen ( B. eine videografierte Unterrichtssequenz)
Abbildungen ( z.B. Mind Maps, Zeichnungen, Fotos) usw.].
einzureichende Übersicht
-
Sie erstellen eine Übersicht der ausgewählten Elemente für die Prüfungskommission.
-
Die erstellte Übersicht wird ebenso wie die eingereichten Ausschnitte aus dem fortlaufenden Portfolio nicht bewertet.
-
Ein Beispiel für die einzureichende Übersicht- keine verbindliche Formatvorlage:
-
➡Ihnen obliegt die individuelle Gestaltung der einzureichenden Übersicht.
-
Die Übersicht dient dazu
-
- Der Prüfungskommission einen Überblick zu geben, sodass eine zügige Sichtung der ausgewählten Ausschnitte in der Vorbereitung der mündlichen Prüfung möglich ist (Zuordnung der Ausschnitte zu der/den BHS)
-
Formale Hinweise zur Abgabe des Portfolios
-
Sie stellen den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die ausgewählten Ausschnitte aus dem fortlaufenden Portfolio sowie die Übersicht spätestens volle zwei Wochen vor der Prüfung (unabhängig von Feier- und Ferientagen) digital zur Verfügung.
-
Beispiele:
-
Prüfungstag am Freitag, 23.06.2023
Portfolioausschnitte und Übersicht stehen zurVerfügung am Donnerstag, 0 8. 0 6. 2023 bis 24:00 Uhr -
*Prüfungstag an einem Dienstag*
nach Feiertag am Montag
(z. B. Pfingsten etc.)
Portfolioausschnitte und Übersicht
stehen zur Verfügung am Montag vor 14 Tagen bis 24:00 Uhr -
Prüfungstag an einem
Donnerstag nach Schulferien
(z.B. Osterferien)
Portfolioausschnitte und Übersicht stehen
zur Verfügung am Mittwoch vor 14 Tagen bis 24:00 Uhr, auch wenn dieser in den Schulferien liegt -
Prüfungstag an einem Dienstag
(z.B. 17.10.2023), der 14 Tage
zuvor ein Feiertag war (z.B.
Tag der Deutschen Einheit am
Dienstag, 03.10.2023)
Portfolioausschnitte und Übersicht stehen
zur Verfügung am Tag vor dem Feiertag vor 14 Tagen bis 24:00 Uhr, hier: 02.10.2023 bis 24:00
Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts
-
Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichtes einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
-
In den Mitteilungen von Oktober 2022 der Hessischen Lehrkräfteakademie (Dezernat 1.2) wird folgendes bezüglich von Videoaufnahmen mitgeteilt:
-
„Gemäß § 83 Abs. 5 S. 1 HSchG dürfen Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts einer Lehr-kraft im Vorbereitungsdienst zu Reflexionszwecken gemacht werden. Die Aufzeichnungen dür-fen durch die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst selbst oder durch eine Ausbilderin / einen Aus-bilder erfolgen.
-
Sofern Schülerinnen und Schüler zu sehen bzw. zu hören sein sollten, ist es erforderlich, die Eltern vorab über die beabsichtigte Aufzeichnung zu informieren und ihnen die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Aufzeichnung einzuräumen. Es empfiehlt sich, die Eltern
vorab im Rahmen eines Elternabends (mündlich) zu informieren und ihnen zudem ein Informationsschreiben auszuhändigen. -
Die Einholung einer Einwilligung setzt § 83 Abs. 5 HSchG nicht voraus. Die Aufzeichnung darf gemäß § 83 Abs. 7 HSchG grundsätzlich nur mit schuleigenen Geräten erfolgen und ist auf einem schuleigenen Gerät zu speichern, sodass es im Eigentum der Schule verbleibt.
-
Die Speicherung der Aufzeichnung sollte nicht in einer Cloud erfolgen; es sollte auch darauf geachtet werden, dass das Aufzeichnungsgerät nicht mit einer Cloud vernetzt ist und keine auto-matische Speicherung auf der Cloud erfolgt.
-
Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, sich die Auf-zeichnung im dienstlichen Umfeld anzuschauen; eine Aushändigung der Aufzeichnung an die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst oder die Speicherung der Aufzeichnung auf private Geräte durch die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zum Zwecke der Nutzung der Aufzeichnung im privaten Bereich darf nicht erfolgen.
-
Die Aufzeichnung ist schnellstmöglich, nämlich, wenn diese nicht mehr benötigt wird und der Zweck (die Reflexion) erreicht ist, zu löschen. Die Frist zur Löschung beträgt gemäß § 83 Abs. 5 S. 2 HSchG maximal 5 Jahre.“
-
Gez. Anke Meyreiß
Abgabe der Entwürfe/ Skizzen
Entwürfe/ Skizzen- Was muss ich abgeben?
-
Für jede Lehrprobe legt die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat einen Unterrichtsentwurf, im Fall der Prüfungslehrproben für das Lehramt an Grundschulen zwei Unterrichtsskizzen vor.
-
In den Fällen des § 47 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Lehrkräftebildungs-gesetzes(zusammenhängende oder fächerverbindende Lehrproben), soll der Unterrichtsentwurf einen Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.
-
Soweit im Lehramt an Grundschulen die unterrichtspraktische Prüfung fächerverbindende/ zusammenhängende Lehproben durchgeführt wird, soll die Unterrichtsskizze einen Umfang von sechs Seiten nicht überschreiten.
-
Übersicht
-
Wann muss ich meine Entwürfe/ Skizzen abgeben?
-
Vorgabe Abgabezeiten
Examensstunden & Erörterung
Protokollführung durch die Prüfungskommission
-
Da Ihre Unterrichtsstunden durch die Prüfungskommission protokolliert werden, ist ein dafür vorgesehener Tisch in den Lehrproben wünschenswert.
-
Bitte entscheiden Sie mit Bedacht, ob im Fach Sport die Nutzung eines Protokolltisches nicht zu einer erhöhten Verletzungsgefahr führt. Die Gesundheit geht immer vor!
Unterrichten im Team
-
Unterrichten im Team (z.B. mit Teilhabeassistenz, Mentor:in, Klassenleiter:in, UBUS-Kraft) ist auch bei Staatsprüfungen erlaubt, sodenn diese Teamarbeit in Ihrem Unterricht konzeptionell verankert ist (und Sie bei den Erörterungen hinsichtlich des Konzeptes aussagefähig sind).
Diese Personen dürfen nicht an der Prüfung als solches (also am restlichen Prüfungsgeschehen) teilnehmen. -
Alle an der Prüfung beteiligten Personen (Kommissionsmitglieder, Lehrkraft des Vertrauens, Gast) dürfen NICHT IN DAS UNTERRICHTSGESCHEHEN EINGREIFEN.
Nutzung von Reflexionsvorlagen
-
Ist die Nutzung einer Vorstrukturierung für die Reflexion erlaubt?
-
Entlang Ihrer Reflexionskriterien dürfen Sie stichpunktartig Ihre Gedanken vordenken und verschriftlichen. Vorgaben bezüglich möglicher Raster gibt es hierzu nicht.
-
Aber bitte beachten Sie: Die Kommission möchte einen Eindruck bezüglich Ihrer Reflexionskompetenz erhalten, nicht Ihrer Lesefähigkeit.
Erörterung der Lehrproben
-
Nach Abschluss der Prüfungslehrproben und einer kleinen Pause steht Ihnen dann eine halbe Stunde Zeit zur Verfügung, um sich auf die anschließende Erörterung Ihrer Unterrichtspraxis mit der Prüfungs-kommission vorzubereiten.
erörtern Sie vor dem Prüfungsausschuss mündlich Planung und Durchführung der Unterrichtsstunde. -
Während der Erörterung reflektieren Sie zunächst selbstständig wesentliche Momente des Unterrichtsgeschehens im Rückblick auf die eigene Planung und Durchführung und im Hinblick auf die Fortführung des Unterrichts.
-
Dazu können Sie sich Ihre eigenen Notizen mitbringen.
Die Prüfungskommission ergänzt Ihre
Reflexionen durch Fragen und / oder Beobachtungen, zu denen Sie Stellung nehmen bzw. die Sie erörtern können. -
Erörterungen HR/ Fö-Prüfung
Die Erörterung der Lehrproben dauert in der Regel 45 Minuten. -
Erörterungen Grundschulprüfung
Die Erörterung der Lehrproben für das Lehramt an Grundschulen dauert in der Regel 35 Minuten. Diese Zeit teilt sich auf beide gezeigten Lehrproben, das heißt ca 15 Minuten je Fach. -
Erörterung des 3. Fachs (Grundschule)
-
Über die Erörterung der beiden Lehrproben hinaus erörtern Sie zusätzlich den vorgelegten Unterrichtsentwurf im dritten Prüfungsfach.
-
Diese Erörterung dauert in der Regel 20 Minuten. Die ersten 5 Minuten dürfen Sie nutzen, um Ihre Planung zu legitimieren.
-
Die Erörterung basiert auf der Planung von Unterricht- nicht der Duchführung!
-
Das heißt: Die Stunde, die sie erörtern möchten, darf nicht durchgeführt sein.
Im Fokus der Erörterung steht Ihre Planungskompetenz. -
Sie können im Rahmen der Planung der Einheit Schülerprodukte (im Anhang Ihres Entwurfs!) aus vorangegangenen Unterrichtsstunden hochladen, um daran anknüpfend Ihre Planungsgedanken im Sinne kumulierten Kompetenzerwerbs aufzuzeigen.
-
Es wird bei der Erörterung jedoch immer um Ihre Planungsentscheidungen gehen und nicht um die Durchführung.
Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung
-
In der mündlichen Prüfung werden die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in Auseinandersetzung mit komplexen beruflichen Handlungssituationen und unter Einbeziehung des fortlaufenden Portfolios behandelt.
-
In der mündlichen Prüfung sollen Sie Ihre Fähigkeit nachweisen, komplexe pädagogische Fragestellungen zu erörtern und im Hinblick auf die Berufspraxis zu reflektieren.
-
Die mündliche Prüfung findet nach der unterrichtspraktischen Prüfung statt und soll in der Regel 60 Minuten dauern.
-
Ausgangspunkt der mündlichen Prüfung ist Ihr fortlaufendes Portfolio.
Ihre Darstellung Ihres Professionalisierungsprozesses
-
Sie stellen im zeitlichen Umfang von längstens zehn Minuten Ihre Entwicklungsschritte unter ausdrücklichen Einbezug der ausgewählten Portfolioausschnitte im Hinblick auf Ihre
Professionalisierung dar. -
Für die Darstellung Ihres Professionalisierungsprozesses dürfen Sie ausschließlich die Ausschnitte aus Ihrem für die Prüfung freigeschalteten Portfolio verwenden.
-
Für den Fall, dass Sie für Ihre Darstellung eine Entwicklungslandkarte o.ä. erstellen wollen, muss sie Teil des eingereichten Portfolios sein und unterliegt der 45 -Min-Sichtungszeit.
-
Auch dürfen Sie für die Darstellung als Visualisierung eine Powerpoint erstellen (auch hier dürfen Sie nur die für die Prüfung vorab eingereichten Ausschnitte aus Ihrem Portfolio nutzen).
➡ Ihre Darstellung erfolgt in freier Rede. Ergänzende Notizen und Stichworte sind nicht zulässig. -
Für Ihre 10 minütige Darstellung dürfen Sie darüber hinaus keine weiteren Poster oder Produkte etc verwenden.
Visualisierung des digitalen Portfolios
-
Mit der Einladung zur Zweiten Staatsprüfung bzw. zur Prüfung zum Erwerb der
Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern werden Sie zudem um Mitteilung gebeten ob Sie eine Visualisierung des digitalen Portfolios während des Entwicklungsvortrags planen und ob die technischen Voraussetzungen an Ihrer Ausbildungsschule an Ihrem Prüfungstermin vorhanden sind. -
Für den Fall, dass eine Visualisierung beabsichtigt ist und die technische Umsetzung nicht durch die Ausbildungsschule möglich ist, stellt das Studienseminar die Technik
zur Verfügung.
Die Organisation der Zurverfügungstellung erfolgt in Absprache zwischen Ihnen und dem Studienseminar.
Fachgespräch
-
An die Darstellung Ihres Professionalisierungsprozesses knüpft ein Fachgespräch über Einzelheiten der Ausführungen sowie über die Ausschnitte des fortlaufenden Portfolios an.
-
Die rechtlichen Regelungen zur mündlichen Prüfung machen eine Öffnung des Fachgesprächs vor dem Hintergrund der im Kerncurriculum ausgewiesenen Kompetenzen abseits der ausgewählten Ausschnitte erforderlich, sodass Handlungsfelder zum Inhalt der mündlichen Prüfung werden.
-
Das Fachgespräch lebt dabei
vom dialogischen Charakter zwischen Prüfungsausschuss (alle Mitglieder sind
gleichberechtigt) und Ihnen.
Der Prüfungsausschuss prüft kompetenzorientiert d. h. insbesondere mit Blick auf die Verzahnung von Theorie und Praxis
Bewertung
Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung
-
Der Prüfungsausschuss bewertet jede Prüfungslehrprobe aufgrund von Planung, Durchführung und Erörterung Ihres Unterrichts.
-
Abweichend hierzu erfolgt im Lehramt für Grundschulen die Bewertung des Unterrichtsentwurfes in dem Unterrichtsfach, in welchem Sie aufgrund Ihrer Festlegung im ersten Hauptsemester ausgebildet wurden, ausschließlich aufgrund der Planung.
Bewertung mündliche Prüfung
-
Es wird erwartet, dass Sie im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung Ihre Fähigkeit nachweisen, komplexe pädagogische Fragestellungen zu erörtern und im
Hinblick auf die Berufspraxis zu reflektieren. -
Folglich geht es um den Nachweis der
Handlungs- und Reflexionskompetenz (professionelle Kompetenz) in
Auseinandersetzung mit komplexen pädagogischen Fragestellungen mit dem
Ziel der Verbesserung der Qualität von Unterricht sowie der Lernergebnisse der
Schülerinnen und Schüler. -
Der Prüfungsausschuss bewertet das Ergebnis der mündlichen Prüfung nach § 24 Abs. 1 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes und bezieht
-
- die Komplexität der Problemdarstellung,
- den sachlichen Gehalt der Ausführungen,
- die Folgerichtigkeit der Gedankenführung,
- die Eigenständigkeit des Urteils und insbesondere
- die Reflexionsfähigkeit
-
in Bezug auf Ihr eigenes Handeln in die Bewertung ein.
-
Das heißt: Ihre 10 minütige Darstellung und das eingereichte Portfolio sind bewertungsfrei! Sie dienen dazu, dass Sie Ihre Professionalisierung darstellen können.
Berechnung der Gesamtbewertung
-
Die Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
-
Berechnung der Gesamtbewertung HR & FÖ
-
Berechnung der Gesamtbewertung Grundschule
-
-
-
Das heißt:
-
Ausbildungsstand: Module & Gutachten Schulleitung: Punkte x1,5
Unterrichtspraktische Prüfung: Summe der Punkte x 3 (Grundschule x 2)
Mündliche Prüfung: Punkte x 2 -
Beispiel:
Ausbildungsstand: Sie bringen alle 7 Module mit je 5 Punkten ein: 35 Punkte
Gutachten der Schulleitung: 5 Punkte
D.h.:Punktzahl Ihres Ausbildungsstandes: (35+5) x 1,5 = 60 Punkte -
Unterrichtspraktische Prüfung: Beide Lehrproben (bzw Lehrproben und Erörterung bei Grundschule) werden mit je 5 Punkten bewertet:
Punktzahl unterrichtspraktische Prüfung:
(5+5) x 3 = 30 Punkte (Fö & HR)
bzw Grundschule
(5+5+5) x 2 = 30 Punkte -
Mündliche Prüfung: Sie erreichen z.B. 5 Punkte
Punktzahl mündliche Prüfung 5 x 2 = 10 -
Gesamtpunktzahl:
Ausbildungsstand: 60 Punkte
unterr. Prüfung: 30 Punkte
mü. Prüfung: 10 Punkte
Gesamtpunktzahl: 100 Punkte -
Die Gesamtbewertung setzt sich zusammen aus den Punkten der Bewertung des Ausbildungsstandes nach § 42 mit 60 vom Hundert, der unterrichtspraktischen Prüfung nach § 47 mit 30 vom Hundert und der mündlichen Prüfung nach § 48 mit 10 vom Hundert.
-
Abweichend fließt im Lehramt für Grundschulen die unterrichtspraktische Prüfung mit zweifacher Wertung in die Gesamtpunktzahl ein.
-
D.h.:
Bewertung
-Ausbildungsstand 60%
-Unterrichtspr. Prüfungen* 30%
-Mündliche Prüfung 10 % -
*HR& FÖ: Punkte der Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung mit dreifacher Wertung
*G: Punkte der Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung mit zweifacher Wertung -
Der Prüfungsausschuss stellt die Prädikatsstufe und die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung fest.
Bekanntgabe Ihrer Note
-
Im Anschluss an die mündliche Prüfung erfahren Sie die Einzelbewertungen für die Prüfungsteile und deren Begründungen sowie die Gesamtbewertung und die Gesamtnote.
-
Auf Nachfrage können Sie vor Ort eine detailliertere Begründung der Bewertung der einzelnen Prüfungsteile erhalten.
-
Sobald die Prüfungsakte im Sekretariat eingetroffen ist, haben Sie das Recht auf Akteneinsicht und können auch hier die einzelnen Begründungen nachlesen.
Nichtbestehen der Prüfung
-
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
-
1. eine Prüfungslehrprobe oder der Unterrichtsentwurf mit null Punkten bewertet wird,
-
2. die Summe der einfachen Bewertungen der Lehrproben weniger als zehn Punkte beträgt,
-
3. die mündliche Prüfung mit null Punkten bewertet wird oder
-
4. die Gesamtpunktzahl nach Abs. 3 weniger als 100 Punkte beträgt.
-
In den Fällen des Abs. 5 Nr. 1 und 2 ist die Prüfung nicht fortzusetzen. Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ist dies unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
-
Wer zur Zweiten Staatsprüfung zugelassen ist, diese aber nicht bestanden hat, kann sie nach erneuter Meldung frühestens nach drei Monaten, spätestens zum nächsten Prüfungszeitraum, vollständig wiederholen.
Erkrankung
Amtsärztlicher Dienst Schwalm-Eder-Kreis
Amtsärztlicher Dienst Waldeck-Frankenberg
Fragen zu den Staatsprüfungen, die auf diesem Board nicht beantwortet wurden, schicken Sie bitte an: melanie.pavlik@kultus.hessen.de,
Ich bin während der Prüfungsphasen erreichbar unter 0151- 40 56 22 58