Teilnehmende an der Prüfung
7 / 50
Gast/ Gäste
  • Mit der Meldung zur Prüfung geben Sie eine schriftliche Erklärung darüber ab, ob Sie mit der Teilnahme von Gästen an der Prüfung einverstanden ist.
  • Sprechen Sie die Teilnahme Ihres Gastes/ Ihrer Gäste mit Ihrer Schulleitung ab. Über die endgültige Teilnahme Ihrer Gäste entscheidet der/ die Prüfungsvorsitzende.
  • Wichtig: bis nach der Erörterung keinen Kontakt zu Ihnen (Verdacht der Täuschung)
  • Gäste können sein:
  • 1. Personen, die ein dienstliches Interesse an der Teilnahme haben oder
    2. Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen, sofern sie die Zulassung als Zuhörende rechtzeitig beantragt haben
  • Gäste mit dienstlichem Interesse
    • z.B. zukünftige Schulleitungsmitglieder, Ausbildungsbeauftragte, Mentorierende …
    • Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
    • nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist
    • eine Zustimmung Ihrerseits ist nicht notwendig
    • mit Zustimmung der oder des Prüfungsvorsitzenden auch zugelassen, an den Beratungen des Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen teilzunehmen
    • Funktion: nicht beratend, kein Stimmrecht
  • Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen
    • Teilnahme nur mit Ihrem Einverständnis
    • Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
    • nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist (Nicht an Beratung und Bekanntgabe der Bewertungen)
    • Funktion: nicht beratend, kein Stimmrecht
  • Bitte reichen Sie bis 3 Wochen vor der Prüfung den vollständig ausgefüllten Gastantrag/ die Anträge im Studienseminar ein. Dieser wird an die/den Prüfungsvorsitzende/n weitergeleitet.
  • Sollte Ihr Gast kurzfristig erkranken, setzen Sie sich bitte mit dem/ der Prüfungs-vorsitzenden in Verbindung. In der Regel können Sie eine andere Person als Gast benennen.
  • Sie möchten, dass Ihre Mentorin/ Ihr Mentor als Gast/ Gäste mit dienstlichem Interesse auch an den Beratungen und der Bekanntgabe der Bewertungen teilnimmt?
    1. > hier eine entsprechende Ausfüllhilfe des Gastantrags:
  •  
  • Bitte bedenken Sie, dass er/ sie Ihnen dann nicht in Ihren Pausen zur Verfügugn steht.
  • Alle an der Prüfung beteiligten Personen (Kommissionsmitglieder, Lehrkraft des Vertrauens, Gast) dürfen NICHT IN DAS UNTERRICHTSGESCHEHEN EINGREIFEN.