Teilnehmende an der Prüfung
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Gast/ Gäste
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Mit der Meldung zur Prüfung geben Sie eine schriftliche Erklärung darüber ab, ob Sie mit der Teilnahme von Gästen an der Prüfung einverstanden ist.
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Sprechen Sie die Teilnahme Ihres Gastes/ Ihrer Gäste mit Ihrer Schulleitung ab. Über die endgültige Teilnahme Ihrer Gäste entscheidet der/ die Prüfungsvorsitzende.
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Wichtig: bis nach der Erörterung keinen Kontakt zu Ihnen (Verdacht der Täuschung)
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Gäste können sein:
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1. Personen, die ein dienstliches Interesse an der Teilnahme haben oder
2. Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen, sofern sie die Zulassung als Zuhörende rechtzeitig beantragt haben -
Gäste mit dienstlichem Interesse
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- z.B. zukünftige Schulleitungsmitglieder, Ausbildungsbeauftragte, Mentorierende …
- Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
- nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist
- eine Zustimmung Ihrerseits ist nicht notwendig
- mit Zustimmung der oder des Prüfungsvorsitzenden auch zugelassen, an den Beratungen des Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen teilzunehmen
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- Funktion: nicht beratend, kein Stimmrecht
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Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen
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- Teilnahme nur mit Ihrem Einverständnis
- Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
- nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist (Nicht an Beratung und Bekanntgabe der Bewertungen)
- Funktion: nicht beratend, kein Stimmrecht
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Bitte reichen Sie bis 3 Wochen vor der Prüfung den vollständig ausgefüllten Gastantrag/ die Anträge im Studienseminar ein. Dieser wird an die/den Prüfungsvorsitzende/n weitergeleitet.
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Sollte Ihr Gast kurzfristig erkranken, setzen Sie sich bitte mit dem/ der Prüfungs-vorsitzenden in Verbindung. In der Regel können Sie eine andere Person als Gast benennen.
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Sie möchten, dass Ihre Mentorin/ Ihr Mentor als Gast/ Gäste mit dienstlichem Interesse auch an den Beratungen und der Bekanntgabe der Bewertungen teilnimmt?
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- > hier eine entsprechende Ausfüllhilfe des Gastantrags:
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Bitte bedenken Sie, dass er/ sie Ihnen dann nicht in Ihren Pausen zur Verfügugn steht.
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Alle an der Prüfung beteiligten Personen (Kommissionsmitglieder, Lehrkraft des Vertrauens, Gast) dürfen NICHT IN DAS UNTERRICHTSGESCHEHEN EINGREIFEN.