Teilnehmende an der Prüfung
8 / 50
Kirchliche Vertretung
-
Zur Prüfung in evangelischer oder katholische Religion wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Kirche durch die Seminarleitung eingeladen.
-
Wir informieren Sie, wenn eine kirchliche Vertretung an Ihrer Prüfung teilnimmt.
-
Bei Festlegung der Prüfungsergebnisse wirkt sie oder er nicht mit.