Teilnehmende an der Prüfung
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Kirchliche Vertretung
  • Zur Prüfung in evangelischer oder katholische Religion wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Kirche durch die Seminarleitung eingeladen.
  • Wir informieren Sie, wenn eine kirchliche Vertretung an Ihrer Prüfung teilnimmt.
  • Bei Festlegung der Prüfungsergebnisse wirkt sie oder er nicht mit.