Teilnehmende an der Prüfung
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Lehrkraft des Vertrauens
  • Sie können eine Lehrkraft ihres Vertrauens (LdV) beantragen, die an Ihrer Prüfung und an den Beratungen des Prüfungsaus-schusses mit beratender Stimme teilnimmt.
  • Die Beantragung erfolgt mit der Meldung zur Prüfung.
  • Voraussetzungen der Teilnahme: muss aktiv im Hessischen Schuldienst sein
    • Teilnahme von Beginn an; den ganzen Tag
    • nimmt an alle Prüfungsteile teil, in denen Sie zugegen ist
    • nimmt auch an den Beratungen des Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen teil
    • Funktion: beratend, kein Stimmrecht
  • Sollte Ihre Lehrkraft des Vertrauens kurzfristig erkranken und Sie möchten eine andere Person nachnominieren, schreiben Sie bitte eine entsprechende Mail an Frau Oesterheld bzw. bei ganz kurzfristiger Erkrankung setzen Sie sich bitte mit dem/der Vorsitzenden Ihrer Prüfung in Verbindung.
  • Alle an der Prüfung beteiligten Personen (Kommissionsmitglieder, Lehrkraft des Vertrauens, Gast) dürfen NICHT IN DAS UNTERRICHTSGESCHEHEN EINGREIFEN.