Gesetzliche Vorgaben zu den Lerngruppen
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Haupt-, Realschule
  • Für das Lehramt an Haupt-, Realschulen dürfen die Prüfungslehrproben nicht in Lerngruppen des gymnasialen Bildungsganges oder der Grundschule erfolgen.
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  • In schulformübergreifenden Schulformen, die eine Differenzierung in drei Leistungsniveaus
    vornehmen, kann die unterrichtspraktische Prüfung nicht in Lerngruppen des höchsten
    Leistungsniveaus stattfinden.