Bewertung
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Berechnung der Gesamtbewertung
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Die Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
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Berechnung der Gesamtbewertung HR & FÖ
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Berechnung der Gesamtbewertung Grundschule
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Das heißt:
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Ausbildungsstand: Module & Gutachten Schulleitung: Punkte x1,5
Unterrichtspraktische Prüfung: Summe der Punkte x 3 (Grundschule x 2)
Mündliche Prüfung: Punkte x 2 -
Beispiel:
Ausbildungsstand: Sie bringen alle 7 Module mit je 5 Punkten ein: 35 Punkte
Gutachten der Schulleitung: 5 Punkte
D.h.:Punktzahl Ihres Ausbildungsstandes: (35+5) x 1,5 = 60 Punkte -
Unterrichtspraktische Prüfung: Beide Lehrproben (bzw Lehrproben und Erörterung bei Grundschule) werden mit je 5 Punkten bewertet:
Punktzahl unterrichtspraktische Prüfung:
(5+5) x 3 = 30 Punkte (Fö & HR)
bzw Grundschule
(5+5+5) x 2 = 30 Punkte -
Mündliche Prüfung: Sie erreichen z.B. 5 Punkte
Punktzahl mündliche Prüfung 5 x 2 = 10 -
Gesamtpunktzahl:
Ausbildungsstand: 60 Punkte
unterr. Prüfung: 30 Punkte
mü. Prüfung: 10 Punkte
Gesamtpunktzahl: 100 Punkte -
Die Gesamtbewertung setzt sich zusammen aus den Punkten der Bewertung des Ausbildungsstandes nach § 42 mit 60 vom Hundert, der unterrichtspraktischen Prüfung nach § 47 mit 30 vom Hundert und der mündlichen Prüfung nach § 48 mit 10 vom Hundert.
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Abweichend fließt im Lehramt für Grundschulen die unterrichtspraktische Prüfung mit zweifacher Wertung in die Gesamtpunktzahl ein.
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D.h.:
Bewertung
-Ausbildungsstand 60%
-Unterrichtspr. Prüfungen* 30%
-Mündliche Prüfung 10 % -
*HR& FÖ: Punkte der Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung mit dreifacher Wertung
*G: Punkte der Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung mit zweifacher Wertung -
Der Prüfungsausschuss stellt die Prädikatsstufe und die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung fest.