Bewertung
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Berechnung der Gesamtbewertung
  • Die Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
  • Berechnung der Gesamtbewertung HR & FÖ
  • Berechnung der Gesamtbewertung Grundschule
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  • Das heißt:
  • Ausbildungsstand: Module & Gutachten Schulleitung: Punkte x1,5
    Unterrichtspraktische Prüfung: Summe der Punkte x 3 (Grundschule x 2)
    Mündliche Prüfung: Punkte x 2
  • Beispiel:
    Ausbildungsstand: Sie bringen alle 7 Module mit je 5 Punkten ein: 35 Punkte
    Gutachten der Schulleitung: 5 Punkte
    D.h.:Punktzahl Ihres Ausbildungsstandes: (35+5) x 1,5 = 60 Punkte
  • Unterrichtspraktische Prüfung: Beide Lehrproben (bzw Lehrproben und Erörterung bei Grundschule) werden mit je 5 Punkten bewertet:
    Punktzahl unterrichtspraktische Prüfung:
    (5+5) x 3 = 30 Punkte (Fö & HR)
    bzw Grundschule
    (5+5+5) x 2 = 30 Punkte
  • Mündliche Prüfung: Sie erreichen z.B. 5 Punkte
    Punktzahl mündliche Prüfung 5 x 2 = 10
  • Gesamtpunktzahl:
    Ausbildungsstand: 60 Punkte
    unterr. Prüfung: 30 Punkte
    mü. Prüfung: 10 Punkte
    Gesamtpunktzahl: 100 Punkte
  • Die Gesamtbewertung setzt sich zusammen aus den Punkten der Bewertung des Ausbildungsstandes nach § 42 mit 60 vom Hundert, der unterrichtspraktischen Prüfung nach § 47 mit 30 vom Hundert und der mündlichen Prüfung nach § 48 mit 10 vom Hundert.
  • Abweichend fließt im Lehramt für Grundschulen die unterrichtspraktische Prüfung mit zweifacher Wertung in die Gesamtpunktzahl ein.
  • D.h.:
    Bewertung
    -Ausbildungsstand 60%
    -Unterrichtspr. Prüfungen* 30%
    -Mündliche Prüfung 10 %
  • *HR& FÖ: Punkte der Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung mit dreifacher Wertung
    *G: Punkte der Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung mit zweifacher Wertung
  • Der Prüfungsausschuss stellt die Prädikatsstufe und die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung fest.