Bewertung
45 / 50
Bekanntgabe Ihrer Note
  • Im Anschluss an die mündliche Prüfung erfahren Sie die Einzelbewertungen für die Prüfungsteile und deren Begründungen sowie die Gesamtbewertung und die Gesamtnote.
  • Auf Nachfrage können Sie vor Ort eine detailliertere Begründung der Bewertung der einzelnen Prüfungsteile erhalten.
  • Sobald die Prüfungsakte im Sekretariat eingetroffen ist, haben Sie das Recht auf Akteneinsicht und können auch hier die einzelnen Begründungen nachlesen.