Bewertung
45 / 50
Bekanntgabe Ihrer Note
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Im Anschluss an die mündliche Prüfung erfahren Sie die Einzelbewertungen für die Prüfungsteile und deren Begründungen sowie die Gesamtbewertung und die Gesamtnote.
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Auf Nachfrage können Sie vor Ort eine detailliertere Begründung der Bewertung der einzelnen Prüfungsteile erhalten.
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Sobald die Prüfungsakte im Sekretariat eingetroffen ist, haben Sie das Recht auf Akteneinsicht und können auch hier die einzelnen Begründungen nachlesen.