Bewertung
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Bewertung mündliche Prüfung
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Es wird erwartet, dass Sie im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung Ihre Fähigkeit nachweisen, komplexe pädagogische Fragestellungen zu erörtern und im
Hinblick auf die Berufspraxis zu reflektieren. -
Folglich geht es um den Nachweis der
Handlungs- und Reflexionskompetenz (professionelle Kompetenz) in
Auseinandersetzung mit komplexen pädagogischen Fragestellungen mit dem
Ziel der Verbesserung der Qualität von Unterricht sowie der Lernergebnisse der
Schülerinnen und Schüler. -
Der Prüfungsausschuss bewertet das Ergebnis der mündlichen Prüfung nach § 24 Abs. 1 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes und bezieht
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- die Komplexität der Problemdarstellung,
- den sachlichen Gehalt der Ausführungen,
- die Folgerichtigkeit der Gedankenführung,
- die Eigenständigkeit des Urteils und insbesondere
- die Reflexionsfähigkeit
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in Bezug auf Ihr eigenes Handeln in die Bewertung ein.
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Das heißt: Ihre 10 minütige Darstellung und das eingereichte Portfolio sind bewertungsfrei! Sie dienen dazu, dass Sie Ihre Professionalisierung darstellen können.