Bewertung
43 / 50
Bewertung mündliche Prüfung
  • Es wird erwartet, dass Sie im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung Ihre Fähigkeit nachweisen, komplexe pädagogische Fragestellungen zu erörtern und im
    Hinblick auf die Berufspraxis zu reflektieren.
  • Folglich geht es um den Nachweis der
    Handlungs- und Reflexionskompetenz (professionelle Kompetenz) in
    Auseinandersetzung mit komplexen pädagogischen Fragestellungen mit dem
    Ziel der Verbesserung der Qualität von Unterricht sowie der Lernergebnisse der
    Schülerinnen und Schüler.
  • Der Prüfungsausschuss bewertet das Ergebnis der mündlichen Prüfung nach § 24 Abs. 1 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes und bezieht
    • die Komplexität der Problemdarstellung,
    • den sachlichen Gehalt der Ausführungen,
    • die Folgerichtigkeit der Gedankenführung,
    • die Eigenständigkeit des Urteils und insbesondere
    • die Reflexionsfähigkeit
  • in Bezug auf Ihr eigenes Handeln in die Bewertung ein.
  • Das heißt: Ihre 10 minütige Darstellung und das eingereichte Portfolio sind bewertungsfrei! Sie dienen dazu, dass Sie Ihre Professionalisierung darstellen können.