Gesetzliche Vorgaben zu den Lerngruppen
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Formen der Prüfungslehrproben
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Die Prüfungslehrproben können in den folgenden Formen durchgeführt werden:
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in zwei Unterrichtsfächern bzw. in dem Fach und der Fachrichtung in einer Lerngruppe oder in zwei Lerngruppen
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als eine Prüfungslehrprobe fächerverbindend in einer Lerngruppe im Umfang einer Doppelstunde
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als eine Prüfungslehrprobe in einer Lerngruppe im Rahmen eines gestalteten vormittags oder eines Projekts im Umfang von mindestens zwei, höchstens zweieinhalb Zeitstunden einschließlich der Pausenzeiten
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