Teilnehmende an der Prüfung
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Genehmigung Gastantrag
  • Über Teilnahme entscheidet der/ die Prüfungsvorsitzende
  • Der/ die Prüfungsvorsitzende informiert Sie innerhalb der vorletzten/ letzten Woche vor Ihrer Prüfung, ob er/ sie der Teilnahme zustimmt.
    Sollte dieses nicht der Fall sein und er/ sie sich nicht bei Ihnen melden, suchen Sie bitte selbst Kontakt zum/ zur Vorsitzenden und fragen nach.