Teilnehmende an der Prüfung
11 / 50
Genehmigung Gastantrag
-
Über Teilnahme entscheidet der/ die Prüfungsvorsitzende
-
Der/ die Prüfungsvorsitzende informiert Sie innerhalb der vorletzten/ letzten Woche vor Ihrer Prüfung, ob er/ sie der Teilnahme zustimmt.
Sollte dieses nicht der Fall sein und er/ sie sich nicht bei Ihnen melden, suchen Sie bitte selbst Kontakt zum/ zur Vorsitzenden und fragen nach.