Gesetzliche Vorgaben zu den Lerngruppen
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Eine Lerngruppe & 2 LiV
  • In inklusiven Lerngruppen kann auf Antrag die Prüfungslehrprobe von einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten für das Lehramt für Förderpädagogik gemeinsam mit einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen durchgeführt werden.
  • Der Antrag ist von beiden zu Prüfenden über das Studienseminar bei der Hessischen Lehrkräfteakademie zu stellen.