8. Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen innerhalb der Schule
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Beschwerdeverfahren Grenzverletzungen
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Das Staatliche Schulamt und das Stadtschulamt, die Schulen sowie die Träger
der Jugendhilfe und des Ganztags tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass
Kinderschutz und Kinderrechte in Frankfurter Schulen gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch für die professionellen Beziehungen der Mitarbeitenden in der
Schule zu den Schülerinnen.