Map exportieren

Schutzkonzept der Gruneliusschule

Nora Müller

1. Einleitung & Zielsetzung

Gruneliusschule Oberrad

  •  
  •  
  •  
  •  

Vorwort zum Schutzkonzept

  • Das Leitbild unserer Grundschule basiert auf der unerschütterlichen Überzeugung, dass jedes Kind das Recht auf eine Bildung hat, die seine einzigartigen Talente und Bedürfnisse würdigt und fördert. Wir sind bestrebt, eine warme und unterstützende Lernumgebung zu schaffen, in der jedes Kind in seiner Entwicklung unterstützt wird und seine Rechte geachtet werden.
  • Wir sind eine achtsame Schule, die sich der sozial-emotionalen Entwicklung jedes Kindes widmet. Wir fördern ein Klima der Fürsorge, des Mitgefühls und der gegenseitigen Unterstützung, in dem Konflikte friedlich gelöst werden und jede Stimme gehört wird. Unser Ziel ist es, eine Umgebung zu schaffen, in der sich jedes Kind sicher, geschätzt und respektiert fühlt. Wir stehen fest gegen jede Form von Missbrauch und setzen uns dafür ein, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem Kinder bedenkenlos lernen und wachsen können.
  • Unser Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch die intellektuelle Entfaltung jedes Kindes zu fördern. Wir streben danach, die individuellen Fähigkeiten und Potenziale unserer Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu entwickeln, um sie auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen.
  • Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg Betroffene von sexualisierter Gewalt wird und die meisten von ihnen auch Schülerinnen und Schüler sind, sind wir uns als Schule unserer besonderen
    Verantwortung für Prävention und Intervention bewusst. Schule ist ein zentrales Lebensfeld
    für Kinder und kann für belastete und traumatisierte Schülerinnen und Schüler ein wichtiges stützendes Umfeld sein. Lehrkräfte sind statistisch gesehen bevorzugte Erstansprechpersonen für Kinder.
  • An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt geächtet – auch sexuelle Gewalt. Um diesem Ziel näher zu kommen, orientieren wir uns im Schulalltag an einem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei Gewalt und sexuellem Missbrauch.
  • Mit diesem Schutzkonzept wollen wir der schulischen Verantwortung für den Kinderschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag der Schulen ergibt, gerecht werden. Wir wollen dafür sorgen, dass Missbrauch hier keinen Raum erhält, aber Schülerinnen und Schüler, die von Missbrauch betroffen waren oder sind, bei uns Hilfe finden.
  • Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird
    und Kinder hier keine (sexuelle) Gewalt durch Erwachsene oder andere Schüler/Schülerinnen erleben. Zum anderen wollen wir ein Kompetenz- und Schutzort sein, an dem Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Schule von (sexueller) Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um die Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können.
  • Das Schutzkonzept hat also die Aufgabe, Handlungsspielräume von Täterinnen und Tätern einzuschränken und für alle Handlungssicherheit zu schaffen.

Mitwirkender der Arbeitsgruppe "Schutzkonzept"

  • Anne Gernoth (Schulleiterin)
  • Nora Müller (stellv. Schulleiterin)
  • Eva Valencak (Krisenteam)
  • Miriam Moundrianakis (Suchtprävention)
  • Niklas Reitzmann (Kinderschutzbeauftragter)

Inhalte und zentrale Ziele des Schutzkonzepts für die Lernenden

kein Inhalt

Inhalte und zentrale Ziele des Schutzkonzepts für die Lehrkräfte

  • Unsere Lehrkräfte:

Inhalte und zentrale Ziele des Schutzkonzepts für die Eltern

  • Unsere Eltern sollen:
  •  

2. Unsere Schule im Profil

Schulstandort/ Schulart

  • Die Gruneliusschule ist eine Grundschule im Frankfurter Stadtteil Oberrad.

Schulleitungsteam

  • Anne Gernoth, Schulleiterin
  • Nora Müller, Stellvertretende Schulleiterin
  • Gülten Yilmaz, Konrektorin z.W.

Lehrkräfte und pädagogisches Personal

  •  
  • An der Gruneliusschule unterrichten im laufenden Schuljahr 40 Lehrkräfte, darunter 3 Sozialpädagoginnen, sowie 2 Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst und 2 Lehrkräfte im Rahmen einer QuiS-Ausbildung.
  • Das Team der Gruneliusschule umfasst darüber hinaus 1 Sozialpädagogin der Jugendhilfe sowie eine Sozialpädagogin im Bereich UBUS, eine Lehrkraft für den herkunftssprachlichen Unterricht Türkisch, 4 Lehrkräfte des Beratungs- und Förderzentrums Frankfurt-Süd, die als BFZ-Team an der Gruneliusschule wirksam arbeiten.
  • Unterstützt werden wir durch einen Pool von Vertretungskräften, die im Rahmen von VSS die Vertretungen im Bereich der verlässlichen Grundschule abdecken.
  • In der Erweitereten Schulischen Betreuung der Schule arbeiten derzeit XX Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind XX Personen Fachpersonal des Trägers. Zusätzlich arbeiten im Ganzstagsbereich des Trägers diverse Personen als AG-Leitungen oder in der Frühbetreuung.
  •  

Schülerinnen, Schüler und Eltern

  • Der Einzugsbereich der Gruneliusschule umfasst den Frankfurter Stadtteil Oberrad.
  • Ein Großteil der Familien hat einen anderen herkunftssprachlichen Hintergrund als Deutsch. Derzeit sprechen die Familien der Gruneliusschule 38 verschiedene Sprachen als Familiensprache. 95 % der Kinder sind in Deutschland und die meisten davon auch in Frankfurt geboren. Bei der jährlichen Schulanmeldung wird beobachtet, dass aber etwa 55 % der Kinder eines Jahrgangs nicht über ausreichende Deutschkenntnisse für den Besuch einer ersten Klasse verfügen.
  • Im Schuljahr 2024/2025 besuchen demzufolge vor der Einschulung 67 Kinder einen verpflichtenden Vorlaufkurs.
  • Darüber hinaus besuchen 14 Kinder die Vorklasse der Gruneliusschule. 403 Kinder besuchen die Jahrgänge 1 bis 4 unserer Grundschule.

Schulleitungsteam

  • Anne Gernoth, Schulleiterin
  • Nora Müller, Stellvertretende Schulleiterin
  • Gülten Yilmaz, Konrektorin z.W.

Schulische Schutzbeauftragte

  • Miriam Moundrianakis (Beratungslehrkraft Suchtprävention)
  • Niklas Reitzmann (KInderschutzbeauftragter)
  • Eva Valencak (Krisenteam)

3. Kooperations- und Vernetzungsverzeichnis

Kooperationsübersicht

  • Bildung von multiproffessionellen Teams bei Vorfällen. Mitglieder:
  • SSL, KL, Beratungs-LK für Gewaltprävention;
  • auf Netzwerke zurückgreifen Diese können dazu eingeladen werden.
  •  
  •  
  •  
  •  

Kooperation Ganztag / ESB

kein Inhalt

Kooperation Jugendhilfe

kein Inhalt

außerschulische Kooperationspartner

kein Inhalt

4. Risiko- und Gefährdungsanalyse

Baulicher Bereich

  • Schulen in Deutschland sind offene Einrichtungen ohne Umzäunung. Da unser
    Schulkomplex 4 Gebäudeteile umfasst, gibt es besonders viele Eingänge, die alle stets offen zugänglich sind. Im Gebäude gibt es viele kleinere Nischen, Treppenhäuser, Flure und zusätzliche Rückzugsbereiche wie die Bücherei, die Mensa etc. Der Außenbereich ist unterteilt sich in drei Hofbereiche, die nicht alle vom Haupteingang einsehbar sind.
  • Sowohl in den Pausen als auch im Ganztag sind überall Aufsichten eingeteilt. Ab 7.15 Uhr gibt es für alle Gebäude vor Unterrichtsbeginn Aufsichten. In den Hofpausen ist in jedem Hofbereich eine Aufsichtsperson eingeteilt.
  • Auch im Ganztag werden viele Schulbereiche genutzt. Indem die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig die genutzten Bereiche begehen (ca. alle 10 Min.) fühlen sich die Kinder altersangemessen beaufsichtigt. In der Regel sind Kinder nie alleine im Gebäude unterwegs. Eine Ausnahme stellt der Toilettengang dar (Kindern, die dies wünschen, wird die Möglichkeit gegeben, zu zweit zu gehen).

Personalbereich

  • Durch Ganztag und Inklusion haben sich die Beschäftigungszahlen in unserer Schule verdreifacht. Durch besondere Bedürfnisse einzelner Kinder und zum Ausgleich gesellschaftlicher Veränderungen, die neue Aufgaben für Schule mit sich brachten, kamen zusätzliche Kooperationspartner hinzu. Wir behalten den Überblick, wer zum Haus gehört, indem im Eingangsbereich der Schule eine Fotowand mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule etabliert wurde. Das Kollegium wird zusätzlich zeitnah per Mail über personelle Veränderungen informiert.
  • Auf dem Gelände arbeitende Handwerker oder Tagesgäste müssen sich beim Schulhausverwalter bzw. im Sekretariat anmelden (s. Sicherheitskonzept). Fremde Personen werden von allen Erwachsenen, die hier arbeiten, angesprochen und nach dem Grund ihres Aufenthalts gefragt. Durch die Vielzahl des Personals, der Kooperationspartner und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist auch die Beaufsichtigung einfacher geworden, da es kaum Bereiche gibt, wo sich kein Erwachsener aufhält.
  • Alle an der Schule direkt oder indirekt über andere Arbeitsgeber beschäftigte Personen sowie Ehrenamtliche legen bei der Einstellung bzw. zu Beginn der Kooperation erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vor, die regelmäßig aktualisiert werden. Regelmäßige – auch trägerübergreifende - Teambesprechungen genauso wie spontane Tür- und Angel-Gespräche ermöglichen einen persönlichen Eindruck, schaffen Verbindlichkeit, Beziehungsanker und wirken dem anonymen „Nebeneinander-her-Arbeiten“ entgegen. Die Schulleiterin besucht zudem neue Beschäftigte geplant und ungeplant in ihrer Einsatzzeit.

Pädagogischer Bereich

  • Zum angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz werden alle in der Schule tätigen Erwachsenen regelmäßig informiert (s.u. Verhaltenskodex). Präventive Strukturen und Maßnahmen stellen sicher, dass Kinder, die Hilfe benötigen, diese bei uns auch erhalten können und die Hemmschwelle, sie einzufordern möglichst gering ist (s.u. Prävention). Die Gesamtkonferenz überprüft jährlich die entsprechenden Konzepte der Schule (Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzept mit Schutzkonzept vor sexuellem Missbrauch, Beratungskonzept, Förderkonzept) auch unter dem Aspekt: Wie groß ist die Gefahr, dass Betroffene an unserer Schule nicht die Hilfe bekommen, die sie benötigen oder gar nicht danach suchen?

5. Verhaltenskodex

  • Der Verhaltenskodex an der Gruneliusschule dient dem grenzachtenden Umgang mit Schülerinnen und Schülern und regelt das angemessene Verhältnis zwischen Nähe und Distanz. Die Einhaltung der Vereinbarungen dient einerseits zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Grenzverletzungen oder
    sexueller Gewalt und schützt andererseits Mitarbeitende vor falschem Verdacht. Der Verhaltenskodex ist nicht allumfassend und jeder Mitarbeitende bleibt dafür verantwortlich, das Verhältnis zwischen Nähe und Distanz zu Schülerinnen und Schülern angemessen und gewissenhaft zu gestalten. Der Verhaltenskodex wird jedem Mitarbeitenden (auch Ehrenamtlichen, Teilhabeassistenten, etc....) ausgehändigt und deren Beachtung in Form einer Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Die Inhalte des Verhaltenskodex werden von den schulischen Ansprechpersonen dem Alter der Kinder entsprechend in der Klasse vorgestellt und erklärt.
    Bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex sollten sich Betroffene oder Mitarbeitende vertrauensvoll an die Ansprechpersonen wenden.

Transparenz

  • Zur Klärung bei einer Übertretung des Verhaltenskodex bedarf es Transparenz. Verantwortlich ist die Person selbst, die eine Regel übertreten hat. Jeder, der eine Übertretung bei jemand anderem wahrnimmt, ist verpflichtet zum Schutz der Betroffenen zu handeln und die Schulleitung zu informieren. Jegliche Form gewalttätiger Übergriffe hat disziplinarische, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen. Es gibt keine Geheimhaltung zu dem was Mitarbeitende an der Schule tun oder sagen. Schülerinnen und
    Schüler dürfen alles weitererzählen und werden ermutigt, jedes grenzüberschreitende Verhalten an ein erwachsene Person ihres Vertrauens weiterzuerzählen.

6. Fortbildungskonzept

  • kontinuierliche Fort- und Weiterbildung durch Angebote des SSA
  • Mitarbeitende können auf folgender Seite am digitalen Grundkurs teilnehmen: www.was-ist - los-mit-jaron.de

kein Inhalt

kein Inhalt

7. Partizipation

  • Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an schulischen Entscheidungen und Themenbereichen wird sichergestellt durch:
    • das Gewaltpräventionsprogramm...
    • Klassenrat
    • Klassensprecher/in
      Anonymer Briefkasten
    • Partizipation im Sachunterricht
  • Beteiligung der Elternschaft wird sichergestellt durch:
    • Elternabende: halbjährlich
    • Elternbeiräte: Beteiligung an Konferenzen
    • Elternvertretung: Beteiligung und Mitwirkung an Schulkonferenzen
    • Förderverein: Beteiligung und Mitbestimmung, welche Projekte finanziell unterstützt werden.

Klassenrat

kein Inhalt

Schülerparlament

kein Inhalt

Schulassemblys

kein Inhalt

8. Präventionsangebote

Jahrgang 1 und 2

  • Möglichkeiten dafür gibt es in der Gruneliusschule in Form von Projekten wie workshops zum Thema Kinderrrechte; "„Mein Körper gehört mir!”; "Klassenrat;

Jahrgang 3 und 4

kein Inhalt

Personal

kein Inhalt

Jugendmedienschutz - Digital Native Programm

  • Das Präventionsprogramm DIGITAL NATIVE richtet sich an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, ihre Eltern und ihre Lehrkräfte. Es thematisiert aktuell Sexuelle Gewalt im Internet, Hatespeech und Cybermobbing.

Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen

  • Die Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen ist Anlaufstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal bei Fragen rund um das Thema Mediennutzung. Sie bietet Unterstützung zum pädagogischen Jugendmedienschutz an und informiert über die neusten Entwicklungen im Medienbereich und Internettrends.

8. Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen innerhalb der Schule

Anliegenmanagement und Kommunikationswege

Beschwerdeverfahren Grenzverletzungen

  • Das Staatliche Schulamt und das Stadtschulamt, die Schulen sowie die Träger
    der Jugendhilfe und des Ganztags tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass
    Kinderschutz und Kinderrechte in Frankfurter Schulen gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch für die professionellen Beziehungen der Mitarbeitenden in der
    Schule zu den Schülerinnen.

Kindeswohlgefährdung

  • Jugendhilfe und Schule verfügen mit dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und dem Hessischen Schulgesetz über unterschiedliche gesetzliche Ausgangsbedingungen, Verfahrensweisen und Haltungen im Kinderschutz. Um gegenläufige Prozesse zu vermeiden, wird eine Kooperation der unterschiedlichen Systeme
    sichergestellt. Ziel ist es, die Förderung und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Dafür werden die Ressourcen und Kompetenzen von Jugendhilfe und Schule im Sinne eines effektiven Kinderschutzes in der Schule verknüpft und Handlungssicherheit für die schulischen Fachkräfte hergestellt. Wir entsprechen damit den Anforderungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und der Kinderschutznorm im Hessischen Schulgesetz.
  • Dieser Bereich wird geregelt durch das Frankfurter Modell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:

9. Evaluation

kein Inhalt

kein Inhalt