B
12 / 71
Beurlaubungen
  • Eine Beurlaubung muss immer beantragt werden. Die notwendigen Dokumente sind in dem Schrank am Eingang des LZ. Ausgefüllte Dokumente gehen an die Schulleitung.
  • Beurlaubungen der SuS: Bis zu 2 Tage darf KL die SuS beurlauben, es sei denn es liegt direkt vor oder nach den Ferien. Ab Tag 3 per Mail über Schulleitung.