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Wahlen
  • Elternbeirat / Schulelternbeirat
  • Im ersten und dritten Schuljahr wird in jeder Klasse auf dem ersten Elternabend des Schuljahres der Elternbeirat (Vorsitz und Vertretung) für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Falls eine der gewählten Personen aufgrund eines Umzuges oder einer Amtsniederlegung wegfällt, muss der komplette Elternbeirat einer Klasse auf einem Elternabend neu gewählt werden.
  • Die Elternbeiräte sind automatisch Mitglieder des Schulelternbeirats. Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte wiederum einen Vorsitz und eine Vertretung.