Setzungen und Rahmenbedingungen
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finanzielle Grundlagen des PfdG
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Der PfdG wird finanziert durch
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- Landesressource
- kommunale Ressource (Frühbetreuung/ ESB-Plätze/ etc.)
- Elternentgelt
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Monatliches Elternentgelt für ESB und Hort (Regelentgelt Stufe 1):
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- für den Teilzeitplatz (7 Stunden) 118 € (zzgl. Mittagessen/Getränke)
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- für den Halbtagsplatz (4,5 Stunden) 104 € (zzgl. Mittagessen/ Getränke)
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- Beim Stadtschulamt kann die Reduzierung des Elternentgeltes ("ermäßigte Entgeltstufen") beantragt werden
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- Im PfdG ist die ESB nur für die Jahrgänge 1 und 2 kostenpflichtig. Für die Jahrgänge 3 und 4 sind nach Anmeldung die Ferien entgeltpflichtig.