Setzungen und Rahmenbedingungen
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finanzielle Grundlagen des PfdG
  • Der PfdG wird finanziert durch
    • Landesressource
    • kommunale Ressource (Frühbetreuung/ ESB-Plätze/ etc.)
    • Elternentgelt
  • Monatliches Elternentgelt für ESB und Hort (Regelentgelt Stufe 1):
    • für den Teilzeitplatz (7 Stunden) 118 € (zzgl. Mittagessen/Getränke)
    • für den Halbtagsplatz (4,5 Stunden) 104 € (zzgl. Mittagessen/ Getränke)
    • Beim Stadtschulamt kann die Reduzierung des Elternentgeltes ("ermäßigte Entgeltstufen") beantragt werden
    • Im PfdG ist die ESB nur für die Jahrgänge 1 und 2 kostenpflichtig. Für die Jahrgänge 3 und 4 sind nach Anmeldung die Ferien entgeltpflichtig.