Organisatorisches
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Krankmeldung und Versäumnis
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Im Krankheitsfall benachrichtigen Sie unverzüglich Ihre Ausbildungsschule, das Studienseminar (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de) sowie alle betroffenen Ausbildungskräfte mit einer Email.
Sofern Unterricht in Doppelsteckung betroffen ist, informieren Sie auch die jeweilige Lehrkraft, so dass er/sie den Unterricht übernehmen kann. Aus dieser eMail wird für alle Angeschriebenen transparent, wer von Ihnen informiert wurde. -
Tritt die Dienstunfähigkeit erst im Laufe des Tages auf und sind Modul- oder Ausbildungsveranstaltungen betroffen, ist ebenso zu verfahren.
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Überschreitet die Zeit der Erkrankung drei Tage (also ab dem 4. Tag, wobei das Wochenende und Feiertage mit berücksichtigt werden), legen Sie spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit vor. Eine digitale Kopie der Bescheinigung schicken Sie an die Poststelle (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de) des Studienseminars und an die Schule im CC der eMail. Eine Information der Ausbildenden ist hierbei nicht erneut notwendig. Das Original der Dienstunfähigkeitsbescheinigung geben Sie im Studienseminar ab.
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Bei Wiederaufnahme des Dienstes informieren Sie Ihre Ausbildungsschule, das Studienseminar (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de) sowie alle betroffenen Ausbildungskräfte mit einer eMail. Aus dieser eMail wird für alle Angeschriebenen transparent, wer von Ihnen informiert wurde.
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Bei einer Erkrankung in den Ferien ist ebenfalls eine Bescheinigung der Dienstunfähigkeit erforderlich. Hier genügt die Vorlage beim Studienseminar nach vorheriger Information per eMail an die Poststelle (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de).
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Versäumtes ist selbstständig nachzuarbeiten.