AUF EINEN BLICK - Infos aus dem Studienseminar GHRF Fulda/Bad Hersfeld
Carolin SchmidtOrganisatorisches8
Neuigkeiten
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- Bis zum 31.07.2027 ist Kurt Güttler für die Mitleitung des Studienseminars GHRF Hanau zuständig.
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- Heinrich Kluba verabschiedete sich mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 in den wohlverdienten Ruhestand. Das Kollegium sagt DANKE für alle gemeinsamen Arbeitskontexte und die wertvolle Zusammenarbeit und wünscht ihm für den nächsten Abschnitt alles Gute.
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- Mit Abschluss des Schuljahres 2025/2026 beendeten Ricarda Koch und Sebastian Krause ihre Ausbildungsaufträge am Studienseminar. Wir danken herzlich für ihr Engament und ihre Arbeit in unserem Kollegium und mit den LiV.
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- Nadine Müller befindet sich nach der Geburt ihres Sohnes in Elternzeit.
Termine
- Über den Terminkalender des Studienseminars können Sie auf der Homepage alle Veranstaltungen und Anwesenheitszeiten der Seminarleitung und der Assistenzkräfte einsehen.
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Aktuelle Termine
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- Meldung der Mentoren (EPh):
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- Meldung der Mentoren (EPh):
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- Dienstantritt der neuen LiV an Ausbildungsschulen (EPh):
----- - Meldung zur Prüfung (PS):
Do, 01.10.2026 - Abgabe Schuleitungsgutachten (PS):
Do, 01.10.2026 - Mentoren-Info (HS1):
Mi, 09.09.2026, 15-17 Uhr
- Dienstantritt der neuen LiV an Ausbildungsschulen (EPh):
Stundenpläne
- Die LiV verschicken ihren Stundenplan in digitaler Form mit entsprechender Vorlage bis 14 Tage nach dem Schuljahresbeginn an alle betreffenden Ausbildenden sowie die Poststelle des Studienseminars.
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Änderungen sind laufend mitzuteilen.
Krankmeldung und Versäumnis
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Im Krankheitsfall benachrichtigen Sie unverzüglich Ihre Ausbildungsschule, das Studienseminar (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de) sowie alle betroffenen Ausbildungskräfte mit einer Email.
Sofern Unterricht in Doppelsteckung betroffen ist, informieren Sie auch die jeweilige Lehrkraft, so dass er/sie den Unterricht übernehmen kann. Aus dieser eMail wird für alle Angeschriebenen transparent, wer von Ihnen informiert wurde. -
Tritt die Dienstunfähigkeit erst im Laufe des Tages auf und sind Modul- oder Ausbildungsveranstaltungen betroffen, ist ebenso zu verfahren.
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Überschreitet die Zeit der Erkrankung drei Tage (also ab dem 4. Tag, wobei das Wochenende und Feiertage mit berücksichtigt werden), legen Sie spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit vor. Eine digitale Kopie der Bescheinigung schicken Sie an die Poststelle (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de) des Studienseminars und an die Schule im CC der eMail. Eine Information der Ausbildenden ist hierbei nicht erneut notwendig. Das Original der Dienstunfähigkeitsbescheinigung geben Sie im Studienseminar ab.
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Bei Wiederaufnahme des Dienstes informieren Sie Ihre Ausbildungsschule, das Studienseminar (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de) sowie alle betroffenen Ausbildungskräfte mit einer eMail. Aus dieser eMail wird für alle Angeschriebenen transparent, wer von Ihnen informiert wurde.
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Bei einer Erkrankung in den Ferien ist ebenfalls eine Bescheinigung der Dienstunfähigkeit erforderlich. Hier genügt die Vorlage beim Studienseminar nach vorheriger Information per eMail an die Poststelle (Poststelle.sts-ghrf.fd-hef@kultus.hessen.de).
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Versäumtes ist selbstständig nachzuarbeiten.
Anträge, Gehaltsabrechnungen, Modulbescheinigungen
Ausbildung am Seminar6
Allgemeines
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Aufgrund der geographischen Gegebenheiten des Seminarbezirks und der Kooperation mit den umliegenden Studienseminaren entstehen sowohl für die Ausbildende als auch für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) u.U. längere Fahrzeiten zu oder längerer Übergangszeiten zwischen den Modul- und Ausbildungsveranstaltungen.
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Wir bitten Schulleitungen und Ausbildenden um Berücksichtigung dieses Umstandes und großzügiges Entgegenkommen, so dass für LiV keine Nachteile entstehen.
Zeiten
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Die Zeiten der Modul- und Ausbildungsveranstaltungen sind:
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Dienstags:
08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr -
Donnerstags:
13:00 - 17:00 Uhr -
Soweit andere Wochentage betroffen sind, bitten wir um rechtzeitige wechselseitige Information mit schulischen Veranstaltungen. Im Falle eines zeitlichen Zusammentreffens von Veranstaltungen des Studienseminars und der Ausbildungsschule gilt die in §43 Abs. 8 HLbGDV getroffene Regelung:
"In der Einführungsphase haben Seminarveranstaltunegn grundsätzlich Vorrang."
LiV als Mitglieder des Personalrates des Studienseminars
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LiV, die Mitglieder des Personalrates des Studienseminars oder der Schule sind, werden genauso behandelt wie Lehrkräfte.
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Dies bedeutet, dass auch LiV Stundenermäßigungen nach der Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für Personalratsmitglieder im Schulbereich vom 17. November 1998, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. September 2012 (GVBI. I S.299) erhalten.
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LiV, die Mitglied eines solchen Personalrates sind, erhalten demnach nach §2 PStZErmVO eine Ermäßigung von einer Wochenstunde Ausbildungsunterricht, sodass sich die regelmäßige Unterrichtsverpflichtung in den beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester auf bis zu elf Wochenstunden reduziert.
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Wir bitten dies bei der Unterrichtsverteilung zu beachten.
Ausbildungsveranstaltung VINN
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Der Fokus der neuen Ausbildungsveranstaltung VINN "Innovieren in Unterricht und Schule mit dem Schwerpunkt bildungspolitisch relevanter Fragestellungen" ist die innovative Unterrichtsentwicklung vor dem Hintergrund von Querschnittsthemen nach § 1 Abs. 3 HLbG.
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Die Querschnittsthemen sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.
Coaching am Studienseminar
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Coaching bietet Ihnen die Chance persönliche und berufliche Kompetenzen in einer vertraulichen Beratungssituation einzuschätzen und weiterzuentwickeln.
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Coaches aus dem Seminar:
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- Nicole Adolf
- Stephan Auth
- Tanja Barth
- Manuela Fischer
- Kurt Güttler
- Biruta Henkel
- Elena Herbert
- Ines Homburg
- Stefan Weber
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Einführungsphase 4
Dienstantritt
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Die neuen LiV beginnen am 01.05 oder 01.11 ihren Vorbereitungsdienst im Studienseminar. Sie treten nach einigen Einführungstagen dann ihren Dienst in den Ausbildungsschulen an. Dieser Termin wird über den Plan der Einführungstage veröffentlicht.
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Wir bitten die Schulleiterinnen und Schulleiter, die LiV in das Kollegium einzuführen und in den ersten Wochen über die personelle und organisatorsiche Struktur der Schule zu informieren.
Unterrichtlicher Einsatz
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Die LiV sind gemäß §43 Abs. 3 der HLbGDV während der vierteljährigen Einführungsphase zu 10 Wochenstunden Ausbildungsunterricht verpflichtet, abzuleisten in Hospitationen und angeleitetem Unterricht.
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In der Einführungsphase ist es wünschenswert, wenn mit den LiV so früh wie möglich über den eigenverantworteten Unterrichtseinsatz gesprochen und verbindlich Lerngruppen festgelegt werden. Im eigenverantworteten Unterricht sollten die Lerngruppen möglichst 4 Wochen vor Beginn der eigenverantwortlichen Tätigkeit festliegen, um eine systematische Vorbereitung zu ermöglichen.
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Wir bitten die Schulleitungen darum, Hospitationen und angeleiteten Unterricht im Laufe der Einführungsphase zunehmend in denjenigen Lerngruppen zu ermöglichen, in denen die LiV ab dem neuen Schul(halb)jahr unterrichten sollen.
Benennung von Mentorinnen und Mentoren
- Die Benennung der Mentorinnen und Mentoren erfolgt gemäß §4 Abs. 3 HLbGDV. Das Studienseminar ist darüber schriftlich über ein Formblatt zu informieren.
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Nach den ersten Wochen des Hauptsemester 1 findet ein Mentorennachmittag statt. Zu diesem wird über die LiV eingeladen.
Ausbildung an den Schulen
- Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Anliegens einer gelingenden Ausbildung möchten wir schon in der Einführungsphase auf die Unterlagen zum Schulleitungsgutachten hinweisen.
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In den "Richtlinien für die Beurteilung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durch die Schulleiterinnen und Schulleiter" finden sich Empfehlungen und Anregungen für eine prozessbegleitende Gestaltung der schulpraktischen Ausbildungsphase im Vorbereitungsdienst, die eine Hilfestellung dafür sein können, dass am Ende dieser Phase eine formatie Beurteilung erfolgen kann, die sich auf den gesamten Ausbildungsprozess bezieht.
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Zudem kann ein Austausch über die Handlungsfelder und Beurteilungsbereiche den Ausbildungsprozess orientieren.
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Im folgenden Dokument finden sich Vorschläge nach Ausbildungsphasen aufgelistet.
Ausbildungsschule8
Unterrichtseinsatz
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Der Unterrichtseinsatz in den einzelnen Ausbildungsphasen und - semestern wird durch §43 Abs. 3 HLb-GDV geregelt.
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Die Unterrichtsstunden sollen möglichst gleichmäßig auf alle Schultage verteilt werden. Dabei ist der Dienstag völlig vom Unterrichtseinsatz freizuhalten. An Donnerstagen bitten wir, gemäß Absprache, den Unterrichtseinsatz so zu organisieren, dass die LiV ab 13:00 Uhr an den Ausbildungsveranstaltungen an beiden Standorten des Studienseminars teilnehmen können.
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Der Schuleinsatz kann nur in Lerngruppen der Ausbildungsfächer/-fachrichtungen stattfinden. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung ist zulässig.
In den Mittelstufenfächern des Förderschullehramtes ist ein Einsatz nur in entsprechenden Jahrgängen möglich. Der Einsatz in Betreuungsangeboten gilt in keinem Lehramt als Ausbildungsunterricht und ist nicht vorgesehen. -
Die LiV sind in jedem Fall an den Ausbildungsunterricht und an die anderen schulischen Tätigkeiten (z.B. Aufsichtsführung, Elternarbeit, Exkursionen, Prüfungen von Schülerinnen und Schülern,...) begleitend heranzuführen.
Hospitationen
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Die Hospitationen betragen in den beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester mindestens zwei Wochenstunden.
Im Fall der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen soll die Hospitation jeweils in dem Fach erfolgen, in dem keine Modulveranstaltung durchgeführt wird. -
Gegenüber der Seminarleitung hat jede LiV ab dem ersten Hauptsemester einen Nachweis über die Durchführung der Hospitationen sowie des angeleiteten und eigenverantworteten Unterricht durch Vorlage eines Stundenplan zu erbringen.
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Wir bitten die Schulleitungen, die LiV bei der Erfüllung der Hospitations- und Unterrichtsverpflichtung zu unterstützen sowie die rechtlichen Regelungen zur Aufsichtsführung und zu Vertretungsstunden durch LiV zu beachten.
Vertretungsunterricht
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Regelungen zur Übernahme von Vertretungsstunden sind in §43 Abs. 6 HLbGDV wie folgt festgelegt:
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"Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst soll nur in begründeten Ausnahmefällen zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Einsatz möglichst nur in den Lerngruppen und Fächern stattfindet, in denen sie unterrichtet."
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In Anlehnung an die Regelung für Teilzeitlehrkräfte an Schulen ist ein Einsatz von einer Stunde pro Monat möglich.
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Wird die Stundenverpflichtung von max. 12 Stunden in den beiden Hauptsemestern nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, darf die Differenz nicht für einen verstärkten Einsatz im Vertretungsunterricht genutzt werden.
Unterrichtsbesuche/ Ausbildungsveranstaltungen an den Schulen
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Wir bitten alle LiV, die mit den Ausbildenden abgesprochenen Termine für Unterrichtsbesuche unbedingt den jeweiligen Schulleitungen mitzuteilen, so dass diese sich längerfristig auf eine evtl. Teilnahme an den Unterrichtsbesuchen einstellen können.
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Die Schulleitungen bitten wir, Mentorinnen und Mentoren die Teilnahme an den Unterrichtsbesuchen und den Auswertungsgesprächen zu ermöglichen.
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Ausbildungsveranstaltungen an den Schulen bitten wir ebenfalls der Schulleitung mitzuteilen.
Teilnahme an Schul- und Wanderfahrten
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Die Teilnahme an Schul- und Wanderfahrten stellt einen wünschenswerten zusätzlichen Einsatz der LiV dar. Wenn möglich, sollen LiV auch an einer mehrtägigen Wanderfahrt (z.B. einer Klassenfahrt) teilnehmen. Die begleitete Lerngruppe soll den LiV über den eigenverantwortlichen Unterricht bekannt sein, die LiV soll an der Fahrt angemessen beteiligt sein und sie kann eine Fahrt nicht eigenverantwortlich durchführen, sondern lediglich als Hilfskraft teilnehmen.
- Darüber hinaus hat die LiV einen Antrag auf Genehmigung an einer solchen Fahrt rechtzeitig (wenn möglich mindestens 14 Tage vor Fahrtbeginn) im Studienseminar einzureichen.
Prüfung6
Gutachten der Schulleitung
- Die Leiterin bzw. der Leiter der Ausbildungsschule bewertet gemäß § 42 Abs. 1 HLbG in einem Gutachten die Arbeit der LiV in der Schule unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Unterrichtstätigkeit. Spätestens zum 01.10 bzw. 01.04 legt die Leitung der Ausbildungsschule das Gutachten gem. § 47 Abs. 2 HLbGDV beim zuständigen Studienseminar mit original Unterschrift vor. Die LiV muss dieses Gutachten zur Kenntnis nehmen, danach ist ihr eine Durchschrift des Gutachtens auszuhändigen. Auf der Homepage des Studienseminars befindet sich eine umfangreiche Handreichung als Unterstützungsangebot.
Schriftliche Unterrichtsvorbereitungen
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Die Planungsunterlagen für die Prüfungslehrproben sind zwei Werktage (Mo - Fr) vor dem jeweiligen Prüfungstermin (bis 12 Uhr) über Hessendrive mit den jeweiligen Upload-Links den betroffenen Ausbildenden und dem Büro des Studienseminars zuzustellen.
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Ist der Prüfungstag ein Montag, sind die schriftlichen Planungsunterlagen somit bereits am Donnerstag bis 12 Uhr zuzustellen.
- Am Prüfungstag ist dem Prüfungsvorsitz ein Exemplar der Planungsunterlagen mit der unterschriebenen Versicherung zur Urheberschaft vorzulegen.
Teilnahme von Gästen
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Gäste mit dienstlichem Interesse (z.B. Mentorinnen und Mentoren) können beantragen, an allen Teilen der Prüfung teilzunehmen. Gäste, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen (LiV), nehmen an den Lehrproben, der Erörterung und der mündlichen Prüfung teil.
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Über die Teilnahme von Gästen entscheiden die Prüfungsvorsitzenden.
- Gastanträge sind in der Regel mit der Meldung zur Prüfung abzugeben.
Unterrichtseinsatz nach der Zweiten Staatsprüfung
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Während der Zeit nach der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes können LiV bis zu 12 Wochenstunden im Unterricht eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es für LiV möglich in dieser Zeit bis zu voller Stundenzahl Mehrarbeit zu leisten, die gesondert vergütet wird. Der Einsatz kann sich dabei auch auf mehrer Schulen erstrecken. Diese Maßnahme erfolgt nur im Einverständnis mit der Schulleitung der jeweiligen Ausbildungsschule, dem Staatlichen Schulamt und dem Studienseminar.
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Zum Verfahren:
- Die Schulleitung bespricht ihr Anliegen frühzeitig mit der betreffenden LiV und stellt die Finanzierung der Maßnahme sicher. Bei Zustimmung der LiV stellt diese einen Antrag auf Mehrarbeit unter Angabe von Umfang, Zeitraum und Einsatzschule und reicht diesen über die Schulleitung an das Studienseminar weiter. Die Schule legt in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt in PPB eine entsprechende PLM an. Das Studienseminar genehmigt den Antrag auf Mehrarbeit und verändert den Status der PLM entsprechend. Ein Wechsel der Ausbildungsschule ist in diesem Zeitraum ebenfalls möglich. Sofern die Mehrarbeit einer LiV nicht an deren Ausbildungsschule geleistet werden soll, stellen die Leitungen der beteiligten Schulen sicher, dass die Interessen der Ausbildungsschule bei der Planung der Maßnahme berücksichtigt werden. Der Antrag der LiV auf Genehmigung der Mehrarbeit ist unvezichtbar (vgl. HLbGDV §43 Abs. 4).
Für LiV, Ausbildende, Schulleitungen, Mentorinnen und Mentoren
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