Ausbildungsschule
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Unterrichtseinsatz
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Der Unterrichtseinsatz in den einzelnen Ausbildungsphasen und - semestern wird durch §43 Abs. 3 HLb-GDV geregelt.
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Die Unterrichtsstunden sollen möglichst gleichmäßig auf alle Schultage verteilt werden. Dabei ist der Dienstag völlig vom Unterrichtseinsatz freizuhalten. An Donnerstagen bitten wir, gemäß Absprache, den Unterrichtseinsatz so zu organisieren, dass die LiV ab 13:00 Uhr an den Ausbildungsveranstaltungen an beiden Standorten des Studienseminars teilnehmen können.
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Der Schuleinsatz kann nur in Lerngruppen der Ausbildungsfächer/-fachrichtungen stattfinden. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung ist zulässig.
In den Mittelstufenfächern des Förderschullehramtes ist ein Einsatz nur in entsprechenden Jahrgängen möglich. Der Einsatz in Betreuungsangeboten gilt in keinem Lehramt als Ausbildungsunterricht und ist nicht vorgesehen. -
Die LiV sind in jedem Fall an den Ausbildungsunterricht und an die anderen schulischen Tätigkeiten (z.B. Aufsichtsführung, Elternarbeit, Exkursionen, Prüfungen von Schülerinnen und Schülern,...) begleitend heranzuführen.