Ausbildungsschule
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Teilnahme an Schul- und Wanderfahrten
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Die Teilnahme an Schul- und Wanderfahrten stellt einen wünschenswerten zusätzlichen Einsatz der LiV dar. Wenn möglich, sollen LiV auch an einer mehrtägigen Wanderfahrt (z.B. einer Klassenfahrt) teilnehmen. Die begleitete Lerngruppe soll den LiV über den eigenverantwortlichen Unterricht bekannt sein, die LiV soll an der Fahrt angemessen beteiligt sein und sie kann eine Fahrt nicht eigenverantwortlich durchführen, sondern lediglich als Hilfskraft teilnehmen.
- Darüber hinaus hat die LiV einen Antrag auf Genehmigung an einer solchen Fahrt rechtzeitig (wenn möglich mindestens 14 Tage vor Fahrtbeginn) im Studienseminar einzureichen.