Prüfung
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Meldung zur Prüfung
  • Die Prüfungsmeldung muss fristgerecht bis spätestens 01.10 bzw. 01.04 mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgen. Für Prüfungen im Zeitraum Oktober bzw. April bitten wir um frühzeitige Abgabe der Meldeunterlagen.