Ausbildung am Seminar
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LiV als Mitglieder des Personalrates des Studienseminars
  • LiV, die Mitglieder des Personalrates des Studienseminars oder der Schule sind, werden genauso behandelt wie Lehrkräfte.
  • Dies bedeutet, dass auch LiV Stundenermäßigungen nach der Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für Personalratsmitglieder im Schulbereich vom 17. November 1998, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. September 2012 (GVBI. I S.299) erhalten.
  • LiV, die Mitglied eines solchen Personalrates sind, erhalten demnach nach §2 PStZErmVO eine Ermäßigung von einer Wochenstunde Ausbildungsunterricht, sodass sich die regelmäßige Unterrichtsverpflichtung in den beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester auf bis zu elf Wochenstunden reduziert.
  • Wir bitten dies bei der Unterrichtsverteilung zu beachten.