Ausbildungsschule
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Hospitationen
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Die Hospitationen betragen in den beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester mindestens zwei Wochenstunden.
Im Fall der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen soll die Hospitation jeweils in dem Fach erfolgen, in dem keine Modulveranstaltung durchgeführt wird. -
Gegenüber der Seminarleitung hat jede LiV ab dem ersten Hauptsemester einen Nachweis über die Durchführung der Hospitationen sowie des angeleiteten und eigenverantworteten Unterricht durch Vorlage eines Stundenplan zu erbringen.
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Wir bitten die Schulleitungen, die LiV bei der Erfüllung der Hospitations- und Unterrichtsverpflichtung zu unterstützen sowie die rechtlichen Regelungen zur Aufsichtsführung und zu Vertretungsstunden durch LiV zu beachten.