Prüfung
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Unterrichtseinsatz nach der Zweiten Staatsprüfung
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Während der Zeit nach der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes können LiV bis zu 12 Wochenstunden im Unterricht eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es für LiV möglich in dieser Zeit bis zu voller Stundenzahl Mehrarbeit zu leisten, die gesondert vergütet wird. Der Einsatz kann sich dabei auch auf mehrer Schulen erstrecken. Diese Maßnahme erfolgt nur im Einverständnis mit der Schulleitung der jeweiligen Ausbildungsschule, dem Staatlichen Schulamt und dem Studienseminar.
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Zum Verfahren:
- Die Schulleitung bespricht ihr Anliegen frühzeitig mit der betreffenden LiV und stellt die Finanzierung der Maßnahme sicher. Bei Zustimmung der LiV stellt diese einen Antrag auf Mehrarbeit unter Angabe von Umfang, Zeitraum und Einsatzschule und reicht diesen über die Schulleitung an das Studienseminar weiter. Die Schule legt in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt in PPB eine entsprechende PLM an. Das Studienseminar genehmigt den Antrag auf Mehrarbeit und verändert den Status der PLM entsprechend. Ein Wechsel der Ausbildungsschule ist in diesem Zeitraum ebenfalls möglich. Sofern die Mehrarbeit einer LiV nicht an deren Ausbildungsschule geleistet werden soll, stellen die Leitungen der beteiligten Schulen sicher, dass die Interessen der Ausbildungsschule bei der Planung der Maßnahme berücksichtigt werden. Der Antrag der LiV auf Genehmigung der Mehrarbeit ist unvezichtbar (vgl. HLbGDV §43 Abs. 4).