Prüfung
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Teilnahme von Gästen
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Gäste mit dienstlichem Interesse (z.B. Mentorinnen und Mentoren) können beantragen, an allen Teilen der Prüfung teilzunehmen. Gäste, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen (LiV), nehmen an den Lehrproben, der Erörterung und der mündlichen Prüfung teil.
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Über die Teilnahme von Gästen entscheiden die Prüfungsvorsitzenden.
- Gastanträge sind in der Regel mit der Meldung zur Prüfung abzugeben.