Einführungsphase
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Benennung von Mentorinnen und Mentoren
  • Die Benennung der Mentorinnen und Mentoren erfolgt gemäß §4 Abs. 3 HLbGDV. Das Studienseminar ist darüber schriftlich über ein Formblatt zu informieren.
  • Nach den ersten Wochen des Hauptsemester 1 findet ein Mentorennachmittag statt. Zu diesem wird über die LiV eingeladen.