FBÜ - Modul
8 / 35
Was ist überhaupt unter den Begriffen Übergang, Übergangssystem, Übergangsprozess zu verstehen?
-
„Übergang“
-
Im weitgefassten Sinn:
-
Wechsel einer Person von einer Bildungs„instanz“ zur nächsten, z. B.:
-
- Grundschule → Sek I,
- Sek I → Sek II,
- Sek I/Sek II → duale Berufsausbildung …
-
Im engeren Sinn: Übergang von SuS in die Berufstätigkeit
-
-
„Übergangssystem“
-
lt. nationalem Bildungsbericht: „…alle, vor allem schulische, Bildungsangebote unterhalb einer qualifizierten Berufsausbildung bzw. solche, die zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss führen. Sie zielen vielmehr auf eine Verbesserung der individuellen Kompetenzen von Jugendlichen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung und ermöglichen zum Teil das Nachholen eines Schulabschlusses.“
-
-
lt. Körner, Matthias, DGB, 2012: ein ÜS ist eine Grundvorstellung, „Jugendliche, denen ... ein erfolgreiches Durchlaufen einer beruflichen Vollausbildung nicht zugetraut wurde, … in diesen Zustand zu versetzen.“
-
- eine Vielzahl von Maßnahmen (z. B.: EiBe, BzB, PuSch …) und Schulformen (BFS, HBFS, BÜA …), die zwischen allgemeinbildender Schule und Aufnahme einer Berufsausbildung stehen.
-
→ Förderung VOR der Ausbildungsaufnahme.
-
-
„Übergangsprozess“/ „Übergangssituation“
-
„Die Schwelle zwischen Schule und Ausbildung bedeutet für alle jungen Menschen, dass sie lernen müssen, sich in eine neue Rolle zu begeben, deren Rechte und Pflichten anzuwenden, deren Vorteile und Herausforderungen zu erkennen und zu nutzen.“ (vgl. BiBB 2012)
-
→ Förderung WÄHREND des Bildungsganges!