FAQ Eltern zum 1:1-Angebot der LHW
MZ Wiesbaden
Inhaltsverzeichnis (klickbar)
Allgemeine Informationen zum Angebot
Wie kann ich eine neue Frage stellen?
Gibt es diese Informationen auch in anderen Sprachen?
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Um diese und andere Internetseiten in anderen Sprachen zu lesen, empfehlen wir die Übersetzen-Funktionen im Internetbrowser zu nutzen. Eine besonders große Sprachauswahl bietet derzeit der Chrome-Browser. Zudem wird der Online-Shop, in welchen Eltern Geräte bestellen können, mehrsprachig sein.
Wer pflegt diese Pinnwand?
Um welches Tablet geht es?
Welche Hülle wird verwendet?
Welcher Stift gehört dazu?
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Mitte 2025 bis heute: Deqster Pencil c1
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2023 bis Mitte 2025: Deqster Pencil Lite
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Ein Wechsel des Stiftmodells in der Zukunft ist nicht ausgeschlossen, je nachdem, welche Lieferanten die Ausschreibungen gewinnen.
Wie steht es um Versicherung und Support?
Wer kann das Angebot nutzen?
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Teilnahmeberechtigt sind alle weiterführenden Schulen in Trägerschaft der LHW. Die Schule entscheidet selbst über eine Teilnahme am Projekt. Ausgestattet wird Jahrgang 5 oder 7 (nach Wahl der Schule).
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Im Schuljahr 2025/26 werden zwei Jahrgänge gleichzeitig ausgestattet, Jg. 5 und 6. Bisher hat keine Schule dem Schulträger einen Wunsch nach Beginn in Jahrgang 7 mitgeteilt.
Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Was spare ich beim Angebot der LHW gegenüber einem Privatkauf?
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Preisstand: 20. Januar 2026 / idealo.de und amazon.de
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| Position | Online-Preis |
|---|
| iPad 11 | 334 EUR |
| Deqster Smart Rugged Rugged Touch 10,9 Zoll | 118 EUR |
| Deqster Pencil C1 | 39 EUR |
| Versicherungsschutz 5 Jahre (Wertgarantie SE Geräteschutz Komfort 75-5) | 70 EUR |
| Summe | 561 EUR |
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Beim Ratenkauf sparen Sie somit 81 EUR, bei Einmalzahlung sogar 111 EUR
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Darüber hinaus trägt die LHW die Lizenzkosten für die Geräteverwaltung (23 EUR pro Gerät einmalig) und die Kosten des Supports für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern (Vergleichspreis am Markt wäre mind. 64 EUR pro Gerät einmalig)
Wie werden einkommensschwächere Familien unterstützt?
Müssen Tablets irgendwann wieder abgegeben werden?
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Nein. Die Geräte sind trotz Vergünstigungen durch die LHW Privatbesitz der Eltern und müssen auch dann nicht zurückgegeben werden, wenn Familien aus Wiesbaden wegziehen. Endet die schulische Nutzung des iPads, können diese dann privat weitergenutzt oder auf dem Markt für Gebrauchtgeräte verkauft werden.
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Ausnahme: Wer das Gerät kostenfrei erhalten hat, muss das Gerät am Ende der Laufzeit zurückgeben.↩️
Besteht die Pflicht ein Gerät zu kaufen oder zu mieten?
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Nein, dies entscheiden Eltern selbst. Allerdings ist es für eine produktive pädagogische Einbettung in der Schule vorteilhaft, eine möglichst einheitliche Geräteausstattung zu haben. Denn so können die Geräte nicht nur individuell durch die Kinder benutzt, sondern auch die Unterrichtsgestaltung als Ganzes darauf abgestimmt werden.
Können bereits privat vorhandene Geräte in der Schule genutzt werden?
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Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Siehe hier:
Warum können nur relativ neue private iPads eingebunden werden?
Was passiert, wenn ich aus Wiesbaden wegziehe?
Fragen zur Nutzung in der Schule
Kann der IT-Support über die Geräteverwaltung auf die Inhalte meines Tablets zugreifen?
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Nein. Einen Überblick, was die zentrale Geräteverwaltung ermöglicht und was nicht, finden Sie hier:
Gibt es verbindliche Nutzungskonzepte in der Schule?
Wie werden Lehrkräfte unterstützt?
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Medienzentrum und Fachberatung am Staatlichen Schulamt fördern den Austausch und die Vernetzung der Schulen untereinander, um die Konzeptbildung zu fördern. Schulen steht zudem ein umfangreiches Fortbildungsangebot durch das Staatliche Schulamt, das Medienzentrum und die Hessische Lehrkräfteakademie zur Verfügung.
Was sagen wissenschaftliche Studien?
Fragen zur Nutzung zu Hause
Darf ich das Tablet auch privat nutzen?
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Kostenpflichtig gekaufte Geräte:
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Ja. Das Gerät ist Ihr privates Eigentum, Sie können damit völlig frei umgehen.
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Kostenfreie (vollfinanzierte) Geräte:
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Ja. Zwar ist das iPad dann nur geliehen. Aber die Nutzungsbedingungen lassen auch private Nutzung zu.
Wie soll ich das iPad einstellen, um es möglichst kindersicher zu machen?
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Der Ratgeber "Medien kindersicher", der u.a. von der Landesmedienanstalt Hessen herausgegeben wird, berät Eltern zu technischen Einstellungen. Im übrigen auch für viele andere technische Geräte im Haushalt. Neben diesem Ratgeber können sich Eltern für das iPad auch an den Apple Support wenden.
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Hier geht es zum Ratgeber
Welche Einstellungsmöglichkeiten bietet die Apple Familienfreigabe?
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Eltern, die noch über ein weiteres Apple-Gerät im Haushalt verfügen, haben mit der Familienfreigabe umfangreiche Steuerungsmöglichkeiten für Ihr Kind wie z.B. Bildschirmzeiten, App-Sperrungen, das Teilen von Käufen.
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Dazu haben wir eine Schritt-für-Schritt-Handreichung erstellt. Siehe unten.
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Des Weiteren haben wir einen Apple-Support-Artikel dazu verlinkt.
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Welche Kindersicherungsfunktionen können Eltern ohne Apple-Endgeräte nutzen?
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Sie haben direkt am iPad des Kindes viele Einschränkungsmgöochhkeiten. Gehen Sie in Einstellungen > Bildschirmzeit. Dort können Sie u.a. Maximalzeiten und Auszeiten, App-Limits und App-Sperren einstellen und mit einem Code gegen Änderungen durch das Kind sichern. .In diesem Apple-Support-Artikel werden die Funktionen näher erläutert. Bitte beachten Sie, dass der Supportartikel sowohl die Verwaltung mittels eines zweiten Apple-Gerätes als auch am iPad selbst beschreibt. Ignorieren Sie das, was für Sie nicht zutrifft.
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Des Weiteren finden Sie in Einstellungen > Bedienungshilfen den "Geführten Zugriff", mit dem Sie Ihr Kind ausschließlich auf die Nutzung einer aktuell geöffneten App beschränken und ein Zeitlimit setzen können.
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Die Funktion "Unterstützter Zugriff" erlaubt die Nutzung mehrerer Apps in vereinfachter Ansicht. Ansonsten funktioniert sie wie der geführte Zugriff.