Gibt es diese Informationen auch in anderen Sprachen?
Um diese und andere Internetseiten in anderen Sprachen zu lesen, empfehlen wir die Übersetzen-Funktionen im Internetbrowser zu nutzen. Eine besonders große Sprachauswahl bietet derzeit der Chrome-Browser. Zudem wird der Online-Shop, in welchen Eltern Geräte bestellen können, mehrsprachig sein.
Teilnahmeberechtigt sind alle weiterführenden Schulen in Trägerschaft der LHW. Die Schule entscheidet selbst über eine Teilnahme am Projekt. Ausgestattet wird Jahrgang 5 oder 7 (nach Wahl der Schule).
Im Schuljahr 2025/26 werden zwei Jahrgänge gleichzeitig ausgestattet, Jg. 5 und 6. Bisher hat keine Schule dem Schulträger einen Wunsch nach Beginn in Jahrgang 7 mitgeteilt.
17.8. bis 4.9.2026 Eltern-Info-Veranstaltugen nach Wunsch der Schulen. Das Team der Converge nimmt daran gerne teil.
Bis 11.9.2026: 1. Runde Bestellung iPads. Zugangslink zum Bestellshop wird über die Schule an die Eltern verteilt.
Bis 2.10.2026 2. Bestell-Runde iPads
Bis 23.10.2026 Letzte Bestellrunde iPads
6-8 Wochen nach Ende der Bestellrunde Auslieferung der Geräte an die Schule
2027 bzw. 2. Schulhalbjahr noch keine Informationen verfügbar. Beschlüsse zum 1:1-Projekt erfolgen im Zuge der kommunalen Haushaltsberatungen im Herbst 2026.
Durch Beschluss der Stadtverordneten in Wiesbaden beträgt der Eigenanteil der Eltern vier Jahre lang 10 EUR im Monat oder 480 EUR einmalig maximal.
Im Schuljahr2025/26 wird der Eigenanteil der Eltern 450 EUR bei Einmalzahlung betragen. Es kann auch Ratenzahlung gewählt werden, die Monatsraten ergeben in Summe dann immer 480 EUR, es werden voraussichtlich verschiedene Laufzeiten zur Wahl stehen.
Was spare ich beim Angebot der LHW gegenüber einem Privatkauf?
Preisstand: 26. August 2026 / idealo.de und amazon.de
Position
Online-Preis
iPad 11
449 EUR
Deqster Smart Rugged Rugged Touch 10,9 Zoll
100 EUR
Deqster Pencil C1
33 EUR
Versicherungsschutz 5 Jahre (Wertgarantie SE Geräteschutz Komfort 75-5)
70 EUR
Summe
652 EUR
Beim Ratenkauf sparen Sie somit 172 EUR, bei Einmalzahlung sogar 202 EUR
Darüber hinaus trägt die LHW die Lizenzkosten für die Geräteverwaltung (26 EUR pro Gerät einmalig) und die Kosten des Supports für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern (Vergleichspreis am Markt wäre mind. 64 EUR pro Gerät einmalig)
Müssen Tablets irgendwann wieder abgegeben werden?
Nein. Die Geräte sind trotz Vergünstigungen durch die LHW Privatbesitz der Eltern und müssen auch dann nicht zurückgegeben werden, wenn Familien aus Wiesbaden wegziehen. Endet die schulische Nutzung des iPads, können diese dann privat weitergenutzt oder auf dem Markt für Gebrauchtgeräte verkauft werden.
Ausnahme: Wer das Gerät kostenfrei erhalten hat, muss das Gerät am Ende der Laufzeit zurückgeben.↩️
Besteht die Pflicht ein Gerät zu kaufen oder zu mieten?
Nein, dies entscheiden Eltern selbst. Allerdings ist es für eine produktive pädagogische Einbettung in der Schule vorteilhaft, eine möglichst einheitliche Geräteausstattung zu haben. Denn so können die Geräte nicht nur individuell durch die Kinder benutzt, sondern auch die Unterrichtsgestaltung als Ganzes darauf abgestimmt werden.
Warum können nur relativ neue private iPads eingebunden werden?
Damit soll sichergestellt werden, dass die Geräte bis zum Ende der schulischen Nutzung stets mit dem aktuellen iPadOS versorgt werden. Für Schulen und Lehrkräfte hätten unterschiedliche Softwarestände bei den Schülergeräten deutliche pädagogische Nachteile.
Gibt es verbindliche Nutzungskonzepte in der Schule?
Über die Art und Weise der Integration in den Unterricht entscheiden stets die Schulen. Jede Schule ist ein wenig anders, daher gibt es (bisher) kein verbindliches Nutzungskonzept von Landesseite.
Medienzentrum und Fachberatung am Staatlichen Schulamt fördern den Austausch und die Vernetzung der Schulen untereinander, um die Konzeptbildung zu fördern. Schulen steht zudem ein umfangreiches Fortbildungsangebot durch das Staatliche Schulamt, das Medienzentrum und die Hessische Lehrkräfteakademie zur Verfügung.
Wie soll ich das iPad einstellen, um es möglichst kindersicher zu machen?
Der Ratgeber "Medien kindersicher", der u.a. von der Landesmedienanstalt Hessen herausgegeben wird, berät Eltern zu technischen Einstellungen. Im übrigen auch für viele andere technische Geräte im Haushalt. Neben diesem Ratgeber können sich Eltern für das iPad auch an den Apple Support wenden.
Welche Einstellungsmöglichkeiten bietet die Apple Familienfreigabe?
Eltern, die noch über ein weiteres Apple-Gerät im Haushalt verfügen, haben mit der Familienfreigabe umfangreiche Steuerungsmöglichkeiten für Ihr Kind wie z.B. Bildschirmzeiten, App-Sperrungen, das Teilen von Käufen.
Dazu haben wir eine Schritt-für-Schritt-Handreichung erstellt. Siehe unten.
Welche Kindersicherungsfunktionen können Eltern ohne Apple-Endgeräte nutzen?
Sie haben direkt am iPad des Kindes viele Einschränkungsmgöochhkeiten. Gehen Sie in Einstellungen > Bildschirmzeit. Dort können Sie u.a. Maximalzeiten und Auszeiten, App-Limits und App-Sperren einstellen und mit einem Code gegen Änderungen durch das Kind sichern. .In diesem Apple-Support-Artikel werden die Funktionen näher erläutert. Bitte beachten Sie, dass der Supportartikel sowohl die Verwaltung mittels eines zweiten Apple-Gerätes als auch am iPad selbst beschreibt. Ignorieren Sie das, was für Sie nicht zutrifft.
Des Weiteren finden Sie in Einstellungen > Bedienungshilfen den "Geführten Zugriff", mit dem Sie Ihr Kind ausschließlich auf die Nutzung einer aktuell geöffneten App beschränken und ein Zeitlimit setzen können.
Die Funktion "Unterstützter Zugriff" erlaubt die Nutzung mehrerer Apps in vereinfachter Ansicht. Ansonsten funktioniert sie wie der geführte Zugriff.