Dienst - bzw. Vorbereitungsdienst in Teilzeit
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  • Der Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate. Mit Blick auf mögliche Teilzeitregelungen heißt es im Hessischen Lehrerbildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011, § 38 Dauer und Gliederung der Pädagogischen Ausbildung (5): „Auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann die pädagogische Ausbildung unter Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen nach § 63 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes erfolgen.“
  • § 63 Abs. 2 HBG sieht vor, dass einer Beamtin oder einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden kann, soweit die Struktur der Ausbildung nicht entgegensteht und den unverzichtbaren Erfordernissen der Ausbildung Rechnung getragen wird. Familiäre Gründe sind die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen.
  • Noch gelten jedoch unter anderem folgende Regelungen:
  • Teilzeitbeschäftigung ist in der Einführungsphase und im Prüfungssemester nicht möglich.
  • Der Beginn der Teilzeitbeschäftigung ist nur zu Beginn eines Hauptsemesters möglich.
  • Die Ausbildung in beiden Fächern bzw. einem Fach und einer Fachrichtung erfolgt ggf. nacheinander. Der eigenverantwortete Unterricht in beiden Fächern bzw. einem Fach und einer Fachrichtung muss durchgängig möglich sein.
  • Die Module, Ausbildungsveranstaltungen und Ausbildungsinhalte der beiden Hauptsemester können auf bis zu 4 Semester verteilt werden.
  • Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst gibt es auch bei der Hessischen Lehrkräfteakademie.