Familienfreundlicher Arbeitgeber – Studienseminar GHRF Fritzlar
Renate DoerrieKontakt
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Studienseminar GHRF Fritzlar -
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Ansprechpartnerin:
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Renate Dörrie
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renate.doerrie@schule.hessen.de
Unsere verlässlichen Vereinbarungen am Studienseminar GHRF Fritzlar
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Vereinbarkeit von dienstlichen und familiären Verpflichtungen
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• Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen bei der Terminierung von
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Unterrichtsbesuchen
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• Langfristige, transparente Terminplanung mit Berücksichtigung
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familiärer Verpflichtungen
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• Einhaltung der Modul- und Veranstaltungszeiten
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• Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen bei der Zuweisung zu einer Ausbildungsschule
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• Telearbeit einer Assistenzkräfte und stellvertretende Seminarleitung
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• Möglichkeit für Homeoffice für den Verwaltungsbereich
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• Information und Beratung zum Teilzeitreferendariat und rechtlichen
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Grundlagen
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• Angebot für Beratung in Bezug auf Elternzeit und bei Wiedereinstieg nach Elternzeit
Das ist uns wichtig!
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• Schaffung eines „sicheren Raumes“, in der das nötige Vertrauen
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entsteht, Vereinbarkeitsfragen überhaupt anzusprechen
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• Glaubhaftes Leben einer Kultur der Unterstützung, Verlässlichkeit, Annahme … in allen dienstlichen Bezügen
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• Stärken- und entwicklungsorientiertes Grundverständnis; Gestaltung von Anfangs- und Einarbeitungsphasen bei Eintritt in die Organisation; Gestaltung von Verabschiedungsfeiern für LiV und Mitarbeiter, Würdigung von persönlichen „Festtagen“ (Geburtstage, Hochzeiten, Geburten, Dienstjubiläen) Unterstützung und lösungsorientierte Begleitung in schwierigen Lebensphasen wie persönlichen Krisen, Trennungen, Krankheit, unerfüllter Kinderwunsch, Pflege, Tod …, Kontaktpflege mit Pensionärinnen
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• Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen informellen Austausch für LiV, AusbilderInnen, Sekretärinnen über familiäre Situation erlauben (Gestaltung der Einführungswoche, Klausurtagungen mit Übernachtungen, gelegentlich gemeinsames Frühstück in der Dienststelle, Verabschiedungsfeiern, Winterfeste, Sommerfeste, Kollegiumsfahrten …)
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• Umsetzung gemeinsamer werteorientierter Leitziele
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innen.hessen.de LINK
Wichtigmappe - Notfalldose- Das Pflegetelefon
Die Wichtigmappe digital
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soziales.hessen.de LINK
Infos rund um die Notfalldose
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www.kv-suew.drk.de LINK
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www.notfalldose.de LINK
Pflegetelefon
Erfolgsfaktor Familie - Fortschrittsindex
Informationen für (werdende) Eltern
Freistellungsmöglichkeiten Beamtinnen u.Beamte
Was tun, wenn mein Kind krank ist?
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(Für Beamtinnen gilt die Hessische
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Verordnung über den Mutterschutz für
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Beamtinnen – HMSchArbV. Hier können
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Sie detailliert die wesentlichen
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Informationen finden.)
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Eine Schwangerschaft ist Ihrer Dienststelle
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sofort anzuzeigen, damit mögliche
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Vorschriften eingehalten werden können.
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Sie melden Ihre Schwangerschaft sowohl
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im Studienseminar als auch in der Schule.
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An großen Schulen kennen sich die
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Schulleitungen mit den Bestimmungen
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laut HMSchArbV meist gut aus, ggf.
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sollten Sie noch einmal darauf verweisen.
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Folgende Tätigkeit dürfen Sie als Lehrerin
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in einer Schwangerschaft nicht mehr bzw.
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nur bedingt nach Absprache durchführen:
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- Schwangere Lehrerinnen dürfen
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nicht mehr zur Pausenaufsicht
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eingesetzt werden
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- Ebenso kommt es im Sport-
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,
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Physik-, Chemie- und Biologie-
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sowie dem Werkunterricht
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(Arbeitslehreunterricht) zu Einschränkungen
Es besteht ein Verbot im Umgang -
mit Gefahrstoffen und
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verschiedenen Strahlungen
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Infektionsgefährdung:
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Bei den folgenden Erkrankungen in
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Ihrer Schule muss für die Zeit der
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Erkrankung eines Kindes ein
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Beschäftigungsverbot ausgesprochen
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werden:
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- Ringelröteln, Hepatitis B, Hepatitis
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C, HIV- Infektion, Scharlach,
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Influenza und Zytomegalie
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Bei folgenden Erkrankungen müssen Sie
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Rücksprache mit Ihrem Frauenarzt/Ihrer
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Frauenärztin halten, inwieweit Sie immun
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sind, oder ob auch hier für die Dauer der
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Erkrankung in der Schule für Sie ein
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Beschäftigungsverbot ausgesprochen
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werden muss:
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- Keuchhusten, Hepatitis A,
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Windpocken, Mumps, Masern,
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Röteln
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Während eines Beschäftigungsverbotes
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stehen Ihnen die vollen Anwärterbezüge
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zu.
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Adresse für den Mutterschutz zuständige
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Arbeitsschutzbehörde:
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Regierungspräsidium Kassel
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Möglichkeit zur Erteilung von Dienstbefreiung aus persönlichen Gründen
Hessische Urlaubsverordnung Elterntage
Informationen für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen
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Es ist geplant, dass sich Kolleginnen oder
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Kollegen zu einem Pflege-Guide ausbilden
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lassen, so dass wir in Zukunft auch in
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diesem Bereich eine kompetente
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Beratung der Mitarbeiter und
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Mitarbeiterinnen des Studienseminars
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durchführen können.
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Ein Pflege-Guide kann erste
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Ansprechperson im Seminar sein, wenn
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eine Pflegesituation in der Familie von
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Beschäftigten eintritt und die Betroffenen
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Orientierungshilfen sowie Informationen
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über die Möglichkeiten der Vereinbarkeit
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von Pflege und Beruf benötigen.
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Weitere Infos/Kontakt finden Sie auf der
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Homepage www.berufundpflege.de
Pflege-Guides
Dienst - bzw. Vorbereitungsdienst in Teilzeit
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Der Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate. Mit Blick auf mögliche Teilzeitregelungen heißt es im Hessischen Lehrerbildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011, § 38 Dauer und Gliederung der Pädagogischen Ausbildung (5): „Auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann die pädagogische Ausbildung unter Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen nach § 63 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes erfolgen.“
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§ 63 Abs. 2 HBG sieht vor, dass einer Beamtin oder einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden kann, soweit die Struktur der Ausbildung nicht entgegensteht und den unverzichtbaren Erfordernissen der Ausbildung Rechnung getragen wird. Familiäre Gründe sind die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen.
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Noch gelten jedoch unter anderem folgende Regelungen:
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Teilzeitbeschäftigung ist in der Einführungsphase und im Prüfungssemester nicht möglich.
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Der Beginn der Teilzeitbeschäftigung ist nur zu Beginn eines Hauptsemesters möglich.
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Die Ausbildung in beiden Fächern bzw. einem Fach und einer Fachrichtung erfolgt ggf. nacheinander. Der eigenverantwortete Unterricht in beiden Fächern bzw. einem Fach und einer Fachrichtung muss durchgängig möglich sein.
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Die Module, Ausbildungsveranstaltungen und Ausbildungsinhalte der beiden Hauptsemester können auf bis zu 4 Semester verteilt werden.
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Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst gibt es auch bei der Hessischen Lehrkräfteakademie.