Gymnasiale Oberstufe an der NAOS
Christine Glanz
Durchführungserlasse und OAVO 5
OAVO Oberstufen- und Abiturverordnung
Fehlerindex OAVO Anlage 9
Regelung bei Wiederholung von Leistungsnachweisen
Hinweise zur Bewertung in einzelnen Fächern 5
Hinweise zur Bewertung im Fach Deutsch
Bewertungskriterien in den modernen Fremdsprachen
Englisch - Aspekte der Textanalyse
Französisch - Aspekte der Textanalyse
Formulare GOS (allgemein) 4
Formular Kurswechsel / Kursabwahl / Kursanwahl
Gemeinsam in der Oberstufe 4
Verhaltensregeln Studienraum
Verhaltensregeln Stillarbeitsraum F1.07
Nutzungsvereinbarung BYOD (RTK)
Vollversammlung E1: Willkommen in der Oberstufe
Vollversammlung E2: Infos zu Kurswahlen (LKs und GKs in der Q-Phase)
LK-Wahl: Abiturprüfungsfächer in Abhängigkeit der LKs
Abwahl von Kursen nach der Q2
Einbringverpflichtung Abitur
Vollversammlung Q3 - Abituranmeldung
Anmeldung zur Abiturprüfung
Vollversammlung: letzter Schultag der Q4
Vollversammlung: mündliche Abiturprüfung
Operatoren LA 2027; Hinweise
Teil 1: Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (§48 der OAVO)
(1) Wer die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende des zweiten Halbjahres besucht hat, erwirbt die Fachhochschulreife, wenn die in Absatz 2 geforderten schulischen Leistungen erfüllt sind und eine ausreichende berufliche Tätigkeit nach Absatz 4 nachgewiesen ist.
Teil 2: Nachweis der beruflichen Tätigkeit
Berufs- und Studienorientierung 1
Zukunftstag Methodenwoche E1 9